Änderungen bei der französischen VersSt auf Krankenversicherungen ab Oktober 2011 |
23. September 2011Die französische Regierung hat neue Detailregelungen zur Versicherungssteuer auf Krankenversicherungen eingeführt. Krankenversicherungen, die nicht voraussetzen, dass der Versicherungsnehmer sich einer medizinischen Untersuchung unterzieht oder diesbezügliche Angaben offenlegt, werden zukünftig mit 7% auf den Versicherungsbeitrag besteuert. Das stellt eine Erhöhung des alten Satzes von 3,5% dar. Krankenversicherungen, die hingegen medizinische Untersuchungen oder diesbezügliche Angaben vom Versicherungsnehmer fordern, werden zukünftig mit 9% statt der aktuellen 7% auf den Versicherungsbeitrag besteuert. Diese Veränderungen beziehen sich allerdings nur auf Versicherungsverträge, die ab dem 1. Oktober 2011 in Kraft treten. Bei allen Verträgen, deren Beginn vor diesem Stichtag datiert, muss die Steuer, mit der der Versicherungsnehmer belastet wird nicht an die aktuelle Steuersatzerhöhung angepasst werden. |

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