Deutsche Luftverkehrssteuer – Fiskalvertretung und Steuer-Compliance |
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Dem Beispiel Irlands und Großbritanniens folgend, die bereits Passagiere und Airlines mit einer Flugticket-Abgabe belegen, hat Deutschland zum 1. Januar 2011 die sogenannte Luftverkehrssteuer eingeführt. Luftverkehrssteuern sind im allgemeinen Abgaben, mit denen Regierungen Flugpassagiere beim Abflug aus dem jeweiligen Staat belegen. Während die »Air Passengers Duty« in Großbritannien als eine »Umweltabgabe« eingeführt wurde, hat die deutsche Regierung die Luftverkehrssteuer als Teil ihres aktuellen Sparpaketes vorgestellt. Die deutsche Luftverkehrssteuer vom 1. Januar 2011Die neue Steuer wird auf alle abgehenden Flüge kommerzieller Fluggesellschaften erhoben. Seit dem 1. Januar 2011 sind somit alle in Deutschland startenden Flugreisen der Luftverkehrssteuer unterworfen. Die Höhe der zu entrichtenden Abgabe hängt dabei von der Entfernung zum letztendlichen Reiseziel ab. Flüge, die eine Entfernung bis 2 500 km zurücklegen, werden mit 8€, bis zu einer Entfernung von 6 000 km mit 25€ und darüber hinaus mit 45€ belegt. Das heißt, dass auf Inlandsflüge und Flüge innerhalb Europas eine Steuer von 8€ erhoben wird, während z. B. ein Langstreckenflug Deutschland – USA mit 45€ extra zu Buche schlägt; Kosten, die sicherlich in vollem Umfang an den Passagier weitergegeben werden. Offiziell ist es allerdings die Fluggesellschaft, die die Steuer entrichten muss. Deutsche Luftverkehrssteuer-ComplianceDie Fluggesellschaften sind verpflichtet, die Steuer zu erheben und bis zum 10. des Folgemonats in Verbindung mit einer Steuererklärung ans Finanzamt zu entrichten. Nicht im Inland ansässige Fluggesellschaften sind gehalten, einen Fiskalvertreter zu beauftragen, der in Deutschland ansässig ist und diesbezüglich eine Lizenz der deutschen Zollbehörde besitzt. So kann z. B. TMF Deutschland bei Bedarf für Sie als Fiskalvertreter in Deutschland auftreten. Kontaktieren Sie uns gern, um zu erfahren, wie wir die Steuer-Compliance für Sie erleichtern könnenWenn Ihre Fluggesellschaft Unterstützung bei der Registrierung für die deutsche Luftverkehrssteuer benötigt oder mehr darüber erfahren möchte, wie sie TMF Deutschland als Vertreter beauftragen kann, kontaktieren Sie uns gern: Oder rufen Sie uns einfach an: |

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