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Versicherungswirtschaft, 24/2009, 64. Jahrg: Ausländische Steuer- und Aufsichtsbehörden nehmen deutsche Versicherer unter die Lupe Autor: Tom Hilverkus
Klicken sie hier für ein Download des Artikels im Original: VW_2009_24.pdf
Seit Öffnung der europäischen Versicherungsmärkte haben deutsche Versicherer erfolgreich neue, grenzüberschreitende Versicherungsprogramme gestartet, jedoch wurde dabei der Bereich ausländische Prämiensteuer und andere steuerähnliche Abgaben (z.B. Pensionsfonds) im wesentlichen völlig vernachlässigt. Selbst die ausländischen Steuerbehörden haben das Thema jahrelang ignoriert. Allerdings haben die letzten 18 Monate gezeigt, dass sich diese Einstellung nun geändert hat. Neben den Steuerbehörden sind auch die lokalen Aufsichtsbehörden im Begriff, strikte Compliance-Regeln bei nicht im Inland ansässigen Versicherern durchzusetzen, um Wettbewerbsgleichheit für ihre eigenen Binnenversicherer zu gewährleisten.
Auf den Fall „Kvaerner plc gegen Staatssecretaris van Financien“ (EuGH Urteil C-191/99 vom 14.6.2001) gestützt sehen die Steuerbehörden anderer europäischer Länder nun die Versicherungssteuer als zusätzliche Einnahmequelle. Vor allem in der Finanzkrise kommt dies manchen Staaten wie gerufen.
Viele deutsche Versicherer haben bereits ein „Auslandsprojekt“, allerdings wurde zum einen versäumt, den „Europäischen Pass“ im Notifizierungsverfahren bei der BaFin zu beantragen, zum anderen ist da eben das leidige Thema Steuern. Die Versicherungssteuer wird nach Kvaerner meistens dort fällig, wo das Risiko belegen ist, jedoch haben einige Versicherer die Steuer zwar berechnet (oft mit falschen Steuersätzen, da sich diese oft ändern) und vereinnahmt, aber dann nicht abgeführt. In manchen Fällen wurde sogar fälschlicherweise deutsche oder gar keine Steuer berechnet.
Eine neue, verbesserte EG-Beitreibungsrichlinie
Die ursprüngliche Antwort der EU auf dieses Problem der Non-Compliance war eine Regelung über gegenseitige Amtshilfe, die sog. Beitreibungsrichtlinie RL 75/308/EWG, die raschen Austausch von unternehmensbezogenen Daten und Aktivitäten unter den verschiedenen Steuerbehörden ermöglichen sollte. Die Richtlinie beinhaltete auch Maßnahmen, die das grenzübergreifende Klagen ermöglichen sollte, jedoch erwies sich dies oft als schwer umsetzbar. Das Scheitern dieser Richtlinie an ihrer praktischen Durchführung trug zweifellos zur Vernachlässigung der Versicherungssteuer bei grenzübergreifender Versicherung bei.
Als Gegenmaßnahme wurde die Regelung im Sommer 2008 gemäß Richlinie 2008/55/EG neu formuliert. Dadurch wurde vielen Hintertürchen im alten Dokument ein Riegel vorgeschoben. Die einzige Frage in Bezug auf dieses ansonsten potenziell wirksame Hilfsmittel ist jetzt der Arbeitsaufwand: Versicherungszentren wie Großbritannien und Irland sind bereits mit Anfragen von anderen europäischen Finanzämtern überschwemmt.
Internationale Steuerbehörden zeigen Initiative
Regelmäßig werden mittlerweile neue Beispiele für direktes Handeln der Steuerbehörden bekannt. Sowohl in Österreich als auch in Deutschland wandten sich die Steuerbehörden an alle im Inland zugelassenen Versicherer und baten um Einzelheiten zum Auslandsgeschäft sowie um Aufschluß darüber, wie die Versicherungssteuer gehandhabt wird. Policen wurden angefordert und es wurde geprüft, welcher Anteil im Inland steuerbar ist.
Aus Frankreich sind Fälle bekannt, in denen Steuerbehörden direkt mit ihren Kollegen aus anderen Ländern an der Identifizierung von steuerlich nicht konformen Versicherungsnehmern zusammenarbeiten. In Belgien zum Beispiel wurde die Sachbearbeiterin für Versicherungsteuer angewiesen, jeden Freitag Nachmittag einige neuzugelassene Versicherer anzuschreiben, um Sie zu einer steuerlichen Registrierung aufzufordern.
All diese Aktivitäten erscheinen nunmehr auf dem Compliance-Radar renommierter Versicherungsunternehmen, müssen sie doch befürchten, am Ende möglicherweise ein steuerliches Defizit davon zu tragen.
Aufsichtsbehörden greifen härter durch
Obwohl viele Steuerbehördern (insbesondere in Südeuropa) Geldbußen und Säumniszuschlage für verspätet entrichtete Steuern verhängen, scheinen immer noch viele Versicherer bereit zu sein, das Risiko auszusitzen. Oft war dies bisher schlicht und einfach auf ein niedriges Prämienvolumen zurückzuführen. Viele Manager bei den Versicherungsträgern hatten es da in anderen Bereichen mit gewichtigeren Problemen zu tun.
Diese Sichtweise wird sich jedoch schnell ändern müssen, wenn sich die Praxis ausländischer Aufsichtsbehörden, bei der Steuer-Compliance mitzuarbeiten, weiter durchsetzt. Die neue Woge von Audits seitens der Aufsichsbehörden scheint auf lokale Versicherungsverbände zurückzugehen, die auf mehr Wettbewerbsgleichheit für ihre Mitglieder drängen, die durch die großen globalen Versicherer, die in ihre Märkte einsteigen, unter Druck geraten.
Beispielsweise hat die spanische Aufsichtsbehörde kürzlich überprüft, ob alle zugelassenen Versicherer steuerlich erfasst sind. Etliche Unternehmen, darunter auch deutsche Versicherer, waren nicht bei der Steuerbehörde registriert, so dass sich die Spanier letztendlich mit dem Umweg über die BaFin an die Steuerabteilungen wandten. Das wiederum brachte die jeweiligen Abteilungsleiter ordentlich ins Schwitzen.
In Italien galt bislang, dass sich Versicherer nicht rückwirkend steuerlich erfassen lassen konnten. Wie auch bezüglich der Mehrwertsteuer schienen die italienischen Steuerbehörden nicht gewillt, nachträgliche Erklärungen zu akzeptieren oder Zahlungen zu bestätigen. Allerdings hat die italienische Aufsichtsbehörde ISVAP dieses Jahr einen wesentlich strikteren Standpunkt eingenommen. Sie hat Druck auf die italienische Steuerbehörde ausgeübt und besteht nun auf einer Rückdatierung der steuerlichen Registrierung aller Versicherer.
Angesichts der überaus hohen Sensibilität von Versicherern bezüglich ihres Marktrenommees wird die Furcht vor Unannehmlichkeiten mit den Aufsichtsbehörden ganz gewiss das Thema VersSt-Compliance für alle Beteiligten wieder in den Mittelpunkt rücken.
Fazit
Die komplexen Unterschiede bei internationalen VersSt-Vorschriften und -Sätzen haben bisher häufig dazu geführt, dass sich Versicherer dafür entschieden haben, Steuerverbindlichkeiten zu ignorieren. Ausländische Finanzämter und Aufsichtsbehörden erzwingen jetzt aber durch ihr verstärktes Bemühen, ausstehende Steuerschulden aufzuspüren, ein Überdenken der Lage. Da sich die Versicherungsnehmer zunehmend wegen der möglichen Haftung für diese Steuerlast sorgen, wird es ungemein wichtig, dass Versicherer dieses Thema anpacken.
Zum Autor: Tom Hilverkus ist Head of Operations der Fa. TMF VAT & IPT Services, die VersSt-Compliance-Dienstleistungen über seine 86 Büros weltweit anbietet (www.tmf-vat.de). Die TMF Group ist eine globale unabhängige Management- und Accounting-Outsourcing-Firma.
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