Die EU droht, die USt-Befreiung auf ausgelagerte Versicherungskosten aufzuheben |
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Der britischen Versicherungsbranche stehen höhere Kosten für Outsourcing ins Haus, da andere EU-Länder eine Aufhebung der USt-Befreiung auf ausgelagerte Schadensregulierung und andere Kosten durchsetzen wollen. Die britische Finanzbehörde HMRC bereitet die Branche nun auf Zugeständnisse vor, um eine größere Vereinfachung der USt-Regelungen für Versicherungen voranzubringen. Das wird Großbritannien eine Steigerung vieler Outsourcing-Kosten um 20% bescheren. Die EU versucht, die USt-Richtlinien den neuesten Entwicklungen anzupassenDie gegenwärtigen USt-Regelungen für die Versicherungsbranche wurden 1977 verabschiedet. Sie befreien Versicherungs- sowie Vermittlungs- und Makler-Dienstleistungen auf breiter Front von der Umsatzsteuer. Das heißt, dass Versicherungen und zugehörige Dienstleister keine Umsatzsteuer erheben müssen. Die Branche hat sich jedoch dahin entwickelt, dass viele Versicherer Bereiche wie Schadensregulierung, Buchführung, IT, Call Center usw. verstärkt ausgelagert haben, um Back-Office-Kosten zu reduzieren – insbesondere in Ländern wie Großbritannien. Dadurch ist eine zuarbeitende Branche gewachsen, die sich abgetrennt hat von der steuerbefreiten Versicherungsarbeit. Diese neue Branche hat den ursprünglichen Geltungsbereich der Steuerbefreiung immer stärker ausgeweitet und sich als schwer kontrollierbar erwiesen. Die EU, in deren Zuständigkeit die europäische USt-Gesetzgebung fällt, hat deshalb bereits mehrere Jahre über eine neue EU-Richtlinie, beraten. Generell geht es um die Modernisierung der Definition steuerbefreiter Dienstleistungen, um den aktuellen Ausprägungen der Branche sowie anzunehmenden zukünftigen Entwicklungen besser zu begegnen. Britische Versicherer ziehen den KürzerenIn Großbritannien sind ausgelagerte Versicherungsdienstleistungen wie Claims Handling von der Umsatzsteuer befreit. Dort hat die Regierung darauf gedrängt, die neue Richtlinie breiter anzulegen, um die Steuerbefreiung auf alle versicherungsbezogenen ausgelagerten Dienstleistungen auszuweiten. Das scheint jedoch von einigen Mitgliedsstaaten torpediert worden zu sein. Da viele Länder in der Entstehung einer Outsourcing-Branche den Auftakt zu einer Verlagerung von Arbeitsplätzen in Niedriglohn-Länder außerhalb der EU sehen, drängen sie darauf, möglichst viele Bereiche des Outsourcing mit Umsatzsteuer zu belegen. Das Gegenargument der Briten ist jedoch, daß gerade aus diesem Grund Aufträge an Dienstleister außerhalb der EU vergeben werden. Für Leistungen aus Nicht-EU-Ländern wird zwar seit Anfang 2010 unmittelbar Umsatzsteuer geschuldet und an den Fiskus abgeführt (siehe Versicherungswirtschaft, 03/2010, 65. Jg. zum Mehrwertsteuerpaket 2010: „Der Ort der Leistung ist entscheidend“), jedoch wären in Dienstleistungszentren Indiens erbrachte Leistungen – selbst inkl. für die Versicher nicht absetzbarer Vorsteuer – im Vergleich zu britischen Outsourcing-Leistungen mit USt-Aufschlag die kostengünstigere Lösung. Die britische Finanzbehörde hat in Gesprächen mit der britischen Branche aber nun durchblicken lassen, dass es nötig sein könnte, in Bezug auf dieses Thema zurückzustecken, um sich andere Vorteile innerhalb der neuen Richtlinie sichern zu können. Die nicht erstattungsfähige Vorsteuer wird natürlich auch eine wichtige Einnahmequelle für die Steuerverawaltung sein. Für viele britische Versicherer, die hart gearbeitet haben, um die Betriebskosten durch Outsourcing – bei vielen durch Verlagerung nach Irland oder außerhalb der EU – niedrig zu halten, werden die Kosten nun stark ansteigen. Während die britische Finanzbehörde immer noch versucht ihre Interessen zu wahren, ist es sehr wahrscheinlich, dass sie vor dem Druck einiger anderer EU-Staaten einknicken wird, um andere Vorteile einzufahren. Die Versicherer werden ihre Outsourcing-Strategie schnellstens überprüfen müssen, vor allem da die am 4. Januar 2011 eintretende Umsatzsteuer-Erhöhung auf 20% die Liquidität noch stärker bedroht.
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