Versicherer könnten von einer neuen Umsatzsteuer-Richtlinie betroffen sein |
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Versicherungswirtschaft, 23/2010, 65. Jahrg: Klicken sie hier für ein Download des Artikels im Original: VW_2010_23.pdf Bezüglich der europäischen Richtlinie zur Umsatzsteuer auf Finanzdienstleistungen hat es im November widersprüchliche Signale aus Brüssel gegeben. Unsicher ist vor allem die Zukunft der Umsatzsteuerpflicht auf ausgelagerte Versicherungsdienstleistungen, die besonders den britischen Versicherungsmarkt bedroht. Einige Mitglieder des Europäischen Rates haben angedeutet, es sei unwahrscheinlich, dass die umfangreichen Reformen zur USt-Befreiung für die Versicherungsbranche sowie den größeren Bereich der Finanzdienstleistungen weiter vorangetrieben würden. Die aktuellen Regelungen – die für ganz Europa die USt bei Versicherungen auf null setzten – wurden 1977 festgelegt, jedoch danach nicht mehr an die Veränderungen innerhalb der Branche, und speziell an die Outsourcing-Tendenzen, angepasst. Einige der bestehenden Regelungen könnten nun erhalten bleiben, einerseits aufgrund mangelnder Einigkeit bezüglich möglicher Vereinfachungen, andererseits durch die Verschiebung des Fokus auf größere Sorgen innerhalb der EU, die die Finanzmarktregulierung, den USt-Betrug und die Wirtschaftskrise betreffen. Die EU versucht, die USt-Richtlinien den neuesten Entwicklungen anzupassen
Den britischen Versicherern, die bereits in großer Sorge darüber waren, dass ihnen die Abschaffung der Steuerbefreiung auf viele ausgelagerte Dienstleistungen (wie z.B. die Schadensabwicklung) immense unwiederbringliche USt-Zahlungen bescheren würde, wie auch den Versicherungsmaklern, die ebenfalls die Befürchtung hatten, der Verlust der Steuerbefreiung auf die zusätzlichen Dienstleistungen würde zu Preiserhöhungen führen, könnten die neuen Entwicklungen in der EU zwar eine Ruhepause einbringen. Diese wird aber möglicherweise nur von kurzer Dauer sein, denn stattdessen könnte sich die britische Steuerbehörde HMRC dazu gezwungen sehen, eine Entscheidung des oberste Gerichtshof der Europäischen Union (EGH) im Fall Staatssecretaris van Financiën Globalisierung und Outsourcing lassen USt-Regelungen »alt aussehen«Als das europäische Gesetz, bzw. die europäische Richtlinie für Finanzdienstleistungen 1977 eingeführt wurde, wurde auf Versicherungs- und Bankdienstleistungen eine Pauschalbefreiung von der USt gewährt. So konnten die Dienstleistungen zwar ohne USt in Rechnung gestellt werden, die USt auf anfallende Kosten war allerdings nicht erstattungsfähig und somit verloren. Der Hauptgrund für diese Vorgehensweise war, dass es als zu kompliziert erachtet wurde, USt auf diese Dienstleistungen einzuführen, ohne dabei den Markt zu verzerren. Die Steigerung des Outsourcing, vor allem in Großbritannien, hat diese Regelung jedoch unterhöhlt. Denn viele Firmen, die an die Versicherungsbranche angeschlossen tätig sind, erheben auf ihre Dienstleistungen USt, um die Verluste durch die Vorsteuer auszugleichen. EU strebt Aktualisierung der USt-Befreiung anUm diese Marktverzerrungen zu beseitigen, legte die EU-Kommission 2007 den ersten Entwurf für eine Richtlinie zur USt auf Finanzdienstleistungen vor. Dieser war so ausgearbeitet, dass er die Veränderungen bzgl. des Outsourcing im Banken- und Versicherungssektor erfassen sollte. Der Hauptvorschlag bestand aus einem Opt-In für das erheben von USt, das Einbehalten von Vorsteuer auf ausgelagerte Dienstleistungen und die Zusammenlegung steuerbefreiter Dienstleistungen. Fehlende Einigkeit bremst Reform ausDie allgemein fehlende Zustimmung zu diesen Reformen sorgt mittlerweile dafür, dass diesbezüglich effektiv keine Fortschritte mehr verzeichnet werden können. In Brüssel hiess es dazu, dass während die Mehrzahl der vorgeschlagenen Bestimmungen für die Delegationen durchaus akzeptabel erscheine, werde sie vor dem Hintergrund der Anpassung der allgemeinen Steuerbelastung der Finanzbranche und im Licht der regulativen Änderungen, die aus der Finanzkrise resultieren, neu geprüft werden müssen. Diese Nachricht könnte eine kurzzeitige Entlastung für die britischen Märkte bringen, die wegen der jüngsten Attacken auf die beliebte USt-Befreiung in heller Aufregung waren. So hat der Europäische Gerichtshof im Oktober 2010 im Urteil HMRC gegen AXA UK plc (C-175/09) verschiedene USt-befreite Dienstleistungen für steuerpflichtig erklärt und damit neue Kosten für Versicherer heraufbeschworen. Außerdem wurde von einigen EU-Ländern unter beachtlichem Druck darauf gedrängt, innerhalb der aktuellen Regelungen von den Schlupflöchern (die u.a. von Großbritannien ausgenutzt werden) so viele wie möglich zu schließen. Jede größere Verzögerung kann allerdings bedeuten, dass die britischen Steuerbehörden in der Zwischenzeit einige ihrer Regelungen anpassen müssen, um Konformität mit dem Rest Europas zu erreichen. Die Steuerbefreiung könnte also in jedem Fall früher abgeschafft werden als gedacht. Das britische Finanzministerium hatte Mitte November allerdings gegenüber dem Londoner Versicherungsmarkt bereits versichert, dass man nicht an solch eine Verzögerung glaube und dass die Steuerbefreiungs-Diskussion planmäßig vorankomme.
Der Autor ist Head of Operations der Fa. TMF VAT & IPT Services, die VersSt- und USt-Compliance-Dienstleistungen weltweit anbietet (www.tmf-vat.de). |

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