+++ 29.1.12: Frankreich kündigt Umsatzsteuererhöhung auf 21,2 % an +++ Italien: sofortiger Anstieg der MwSt auf 21% +++ Ungarn: Anstieg der USt auf 27% +++ Griechenland: Das griechische Parlament hat eine erneute Amnestie mit Straffreiheit für das Begleichen ausstehender Versicherungssteuer bis Ende September beschlossen. +++ USA: Nur 43 Staaten haben bisher Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht, um die jeweiligen Staatsgesetze mit dem NRRA [Nonadmitted and Reinsurance Reform Act] in Einklang zu bringen, der am 21. Juli in Kraft getreten ist. +++ Italien: Erhöhung der Versicherungssteuer auf KfZ-Versicherungen. +++ Australien: In New South Wales sind die Sätze der Feuerwehr-Abgabe auf Gebäude und Feuerversicherungen erhöht worden. +++ Irland: Spekulation um eine neue Abgabe auf Versicherungsprämien +++ Philippinen: Vorschlag ueber eine befristete Erdbeben-Abgabe auf Versicherungsprämien +++ Ungarn: Die neue Abgabe auf Prämien und Gebühren aus anderen Finanzdienstleistungen wird noch bis mindestens 2014 erhoben werden. Die Abgabe wird fortan nicht mehr mit 6,2 % sondern nach einem gestaffelten Tarif berechnet. +++ Februar 2011 – Mexiko: Eine neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Bermuda wird die Witholding Tax (Quellensteuer) von derzeit 40 % senken. Es wird erwartet, dass dies viele Versicher aus Mexiko nach Bermuda locken wird, um dort Captive-Unternehmen zu gründen.+++ Lettland: Anstieg der Umsatzsteuer um einen Prozentpunkt auf 22 % ab Januar 2011 +++ Niederlande: Das Ministerium der Finanzen bestätigt, dass der Anstieg der Versicherungssteuer auf 9,7 % lediglich vom 01.03.2011 bis zum 01.01.2015 gültig ist. Danach wird die Steuer dann auf 9,5 % gesenkt werden +++ Finnland: Anstieg der Umsatzsteuer um einen Prozentpunkt ab Juli 2010 +++ Spanien: Anstieg der Umsatzsteuer um zwei Prozentpunkte ab Juli 2010 +++ Portugal: Anstieg der Umsatzsteuer um einen Prozentpunkt ab Juli 2010 +++ Griechenland: Anstieg der Umsatzsteuer um zwei Prozentpunkte ab Juli 2010. +++ Rumänien: Anstieg der Umsatzsteuer um fünf Prozentpunkte ab Juli 2010 +++ Florida: Die Catastrophe Fund Levy, die auf die meisten Surplus Lines-Sparten erhoben wird, steigt diesen Monat von 1 % auf 1,3 % an. +++ Bulgarien: Das Gesetz zur Einführung einer Versicherungssteuer wurde endlich verabschiedet und tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Auch nicht in Bulgarien ansässige FOS-Versicherer müssen die Steuer in Höhe von 2 Prozent erheben. +++ Bulgarien: um den Tourismus zu stärken wird die USt auf 9% gesenkt +++ Kanada: die Wähler in Ontario bekommen die Gelegenheit, die im Juli beschlossene Regelung zur Harmonized Sales Tax zurückzuweisen +++ China: die Gewerbesteuer in Höhe von 5% wird für etliche Dienstleistungen durch die Umsatzsteuer +++ Zypern: innerhalb der Regierung wird ein Vorschlag zur Erhöhung der USt um 1% auf dann 16% diskutiert +++ EU: die Frist zur Rückführung der Umsatzsteuer wurde von September 2010 auf März 2011 verschoben +++ EU: neue Direktive befreit die Übertragung von (Rück-)Versicherungsverträgen von der USt +++ Deutschland: viele mit dem reduzierten Umsatzsteuer-Satz belegte Ausnahmen könnten zurückgenommen werden (z.B. Hotels) +++ Deutschland: überarbeitete Liste von Nicht-EU-Ländern die auf Ausgaben Umsatzsteuer-Rückforderungen geltend machen können (Tawain hinzugefügt) +++ Griechenland: der reduzierte Steuersatz von 11% könnte auf 13% erhöht werden +++ Griechenland: die Regierung dementiert Pläne zu einer dritten USt-Erhöhung auf 25% aufgrund der sich verschlechternden Finanzlage +++ Indien: Zentralregierung und Bundesstaaten erzielen weiterhin keine Einigung bezüglich der Umsetzung der MwSt im April 2011 +++Portugal: Wegen verlangsamter Defizit-Senkung wird vorgeschlagen, die Umsatzsteuer um 2% auf 23% zu erhöhen +++ Neuseeland: ERINNERUNG: die MwSt stieg am 1. Oktober um 2,5% auf 15% +++ Slowakei: die USt soll ab Januar 2011 um 1% auf 20% steigen +++ Thailand: der USt-Satz bleibt reduziert auf 7% bis September 2012 +++ Großbritannien: Steuerbehörde HMRC warnt vor Fortschreiten des "USt-Betrugskarussells" in den Energiesektor +++ +++ Griechenland: Nachdem die Regierung kürzlich noch eine straffreie Selbstanzeige bzgl. nicht abgeführter Versicherungssteuer zugelassen hatte, wurde jetzt ein neues Strafsystem eingeführt, mit dem die Regierung sehr hohe Säumnis- und Verspätungszuschläge auferlegen kann. +++ Niederlande: Zusätzlich zur Änderung des VersSt-Satzes von 7,5 % auf 9,5 % hat die Regierung bekannt gegeben, dass die Pflicht zur Ernennung eines Fiskalvertreters für FOS-Versicherer im neuen Jahr entfällt. +++ Großbritannien: Die Steuerbehörde HMRC hat in einem Rundschreiben bestätigt, dass es im Rahmen der Steuersatzerhöhung von 5 % auf 6 % zum 4.1.2011 keine Übergangsfrist geben wird. +++ Australien: Die Insurance Protection Tax in New South Wales wird abgeschafft. Diese Steuer wurde vor zehn Jahren eingeführt, als der Versicherer HIH vor dem Aus stand. +++ Österreich: ERINNERUNG: Der Schwellenwert für Fernabsatz fällt von 100 000 Euro auf 35 000 Euro jährlich. +++ EU: Der Ministerrat einigt sich auf die Einrichtung einer europaweiten Steuerfahndung, Eurofisc, um Steuerbetrug zu bekämpfen. +++ EU: schlägt 1%-ige Umsatzsteuer als Beitrag zum Haushalt der Kommission vor. +++ Griechenland: neue drakonische Strafen und Bußgelder für Verstöße gegen USt-Recht +++ Indien: Umsetzung der MwSt auf Oktober 2011 verschoben +++ Indien: Chandigarh wird die USt auf viele Produkte von 1% auf 5% erhöhen. +++ Italien: neue USt-Befreiung für Gewerbe mit einem jährlichen Umsatz unter 30 000 Euro +++ Jersey: wird die MwSt ab Juli 2011 von 3% auf 5% erhöhen. +++ Liechtenstein: bestätigt, sich der Schweizer USt-Erhöhung für 2011 anschließen zu wollen. +++ Malaysia: Die Dienstleistungssteuer wird von 5% auf 6% erhöht. +++ Malta: Die USt für Hotel-Übernachtungen wird von 5% auf 7% steigen. +++ Pakistan: verfehlt das Ziel einer Umsatzsteuer-Einführung für 2010. +++ Seychellen: treiben die Einführung einer USt für Anfang 2010 weiter voran. +++ Schweden: plant die Umsatzsteuer für Restaurants und Catering zu halbieren. +++ Schweden: neue Maßnahmen zur Unterbindung von Betrug auf dem Gebiet der Importsteuer-Befreiung für steigende Entlastung +++ Schweiz: Die Steuerbehörde veröffentlicht Leitlinien zu den neuen USt-Satz-Veränderungen für 2011. +++ Ukraine: Die USt wird 2012 um 3% auf 17% sinken. +++

UST IN BELGIEN

Belgien fällt unter die EU-USt-Gesetzgebung und ist Teil des europäischen Binnenmarkt-Wirtschaftsraums. Mehrwertsteuer-Richtlinien werden von der EU ausgegeben und legen die Prinzipien der USt-Gesetzgebung fest, die von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen. Diese Richtlinien haben Vorrang gegenüber der lokalen Gesetzgebung.

Schicken Sie uns gern eine Mail, wenn Sie KOSTENLOS zur belgischen USt-Registrierung bzw. USt-Erklärung einschließlich steuerlicher Vertretung beraten werden möchten.

Das belgische Steuerrecht

Das belgische Steuerrecht ist in der belgischen Abgabenordnung [Code de la taxe sur la valeur ajoutée (1993)] festgeschrieben und wird vom belgischen Finanzministerium verwaltet.

Die belgische USt-Registrierung

Ausländische Unternehmen haben die Möglichkeit, sich in Belgien umsatzsteuerlich zu registrieren, ohne eine inländische Firma zu gründen; dies bezeichnet man als umsatzsteuerpflichtigen Handel für nicht im Inland ansässige Unternehmen. In Belgien gibt es keine Schwelle für die Registrierung nichtansässiger Händler und eine Umsatzsteuernummer muss vorhanden sein, bevor zu versteuernde Lieferungen anfallen.

Es bestehen genaue Regeln bezüglich der Fälle, in denen eine Registrierung erforderlich ist. Übliche Situationen, in denen eine belgische USt-Registrierung vonnöten ist, sind:

  • Warenimport nach Belgien
  • Waren-An- und -Verkauf innerhalb Belgiens
  • Organisation von Live-Veranstaltungen, Konferenzen etc. in Belgien (vorübergehende Registrierung)
  • Waren in belgischen Lagerhäusern als Bestand vorhalten
  • Werkslieferung als Dienstleistung
  • Waren aus Belgien in andere EU-Länder verkaufen
  • Fernabsatz an private Kunden in Belgien, z. B. Internet-Vertrieb

Die belgische USt-Registrierung dauert durchschnittlich 3–4 Wochen, die Dauer kann im Einzelfall jedoch abweichen.

Die belgische USt-Compliance

Es bestehen genaue Regeln bezüglich Dokumentation und Ablauf belgischer Transaktionen, darunter Richtlinien zu:

  • Anforderungen an die Rechnungsstellung in Belgien
  • Meldung ausländischer Währungen
  • Gutschriftsanzeigen und Korrekturen

Die belgischen Steuersätze

Der normale Steuersatz liegt in Belgien bei 21%. Es gibt auch ermäßigte Steuersätze von 12% und 6%.

Es gibt viele Abweichungen von den obengenannten Steuersätzen wie z. B. steuerbefreite Lieferungen. Kontaktieren Sie uns gern, um Genaueres zu erfahren: info@tmf-vat.de

Die belgische USt-Erklärung

Unternehmen mit belgischer Steuernummer müssen in regelmäßigen Abständen Steuererklärungen abgeben, in denen detailliert über steuerpflichtige Lieferungen (Verkäufe) und Investitionen (Kosten) Rechenschaft abgelegt werden muss. Im Allgemeinen müssen in Belgien USt-Erklärungen von nichtansässigen Händlern vierteljährlich abgegeben werden. In Belgien sind die USt-Erklärungen jeweils bis zum 20. des auf den betreffenden Zeitraum folgenden Monats einzureichen.

Belgische Intrastat-Handelsmeldungen und Zusammenfassende Meldungen

Neben den USt-Erklärungen müssen Unternehmen in Belgien u. U. zusätzliche statistische Informationen übermitteln.

Das belgische Intrastat-System erfordert die monatliche Auflistung aller Güterbewegungen zwischen Belgien und anderen EU-Mitgliedsstaaten. Die belgischen Zusammenfassenden Meldungen erfassen die Steuernummern von Kunden und den Wert der mit ihnen getätigten Verkäufe im betreffenden Zeitraum. Für diese Datenerfassungssysteme existieren jährliche Grenzwerte.

Klicken Sie hier, wenn Sie mehr über Intrastat-Handelsmeldungen und Zusammenfassende Meldungen erfahren möchten.

Belgische USt-Rückerstattungen

Wenn ein ausländisches Unternehmen steuerpflichtige Lieferungen nach Belgien tätigt, jedoch nicht die Möglichkeit hat, eine belgische Steuernummer zu bekommen, oder einfach belgische USt auf lokale Waren oder Dienstleistungen bezahlen muss, kann es die USt mittels einer Steuerrückforderung zurückbekommen.

Klicken Sie hier, wenn Sie mehr über unseren Service zur Steuerrückforderung erfahren möchten.

Um sich über unsere USt-Services für Belgien zu informieren, sollten Sie unser britisches Büro kontaktieren, da von hier aus die europäischen USt-Services koordiniert werden. TMF unterhält jedoch auch vor Ort Büros in Brüssel.

info@tmf-vat.de

+49 (0) 69 222 279 28

 
bottom illustration of a fence