UST in Bulgarien

Bulgarien fällt unter die EU-USt-Gesetzgebung und ist Teil des europäischen Binnenmarkt-Wirtschaftsraums. Mehrwertsteuer-Richtlinien werden von der EU ausgegeben und legen die Prinzipien der USt-Gesetzgebung fest, die von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen. Diese Richtlinien haben Vorrang gegenüber der lokalen Gesetzgebung.

Schicken Sie uns gern eine Mail, wenn Sie KOSTENLOS zur bulgarischen USt-Registrierung bzw. USt-Erklärung einschließlich steuerlicher Vertretung beraten werden möchten.

Das bulgarische Steuerrecht

Das bulgarische Steuerrecht ist in der bulgarischen Abgabenordnung von 2007 festgeschrieben und wird vom bulgarischen Finanzministerium und der nationalen Steuerbehörde verwaltet.

Die bulgarische USt-Registrierung

Ausländische Unternehmen haben die Möglichkeit, sich in Bulgarien umsatzsteuerlich zu registrieren, ohne eine inländische Firma zu gründen; dies bezeichnet man als umsatzsteuerpflichtigen Handel für nicht im Inland ansässige Unternehmen. Die generelle Schwelle für eine USt-Registrierung von Händlern liegt in Bulgarien bei 50 000 BGN (ca. 25 500 €). Wird diese Schwelle innerhalb von 12 oder weniger Monaten überschritten, muss das betreffende Unternehmen innerhalb von 14 Tagen nach Überschreiten des Schwellwerts einen Antrag auf USt-Registrierung stellen.

Es bestehen genaue Regeln bezüglich der Fälle, in denen eine Registrierung erforderlich ist. Übliche Situationen, in denen eine bulgarische USt-Registrierung vonnöten ist, sind:

  • Warenimport nach Bulgarien
  • Organisation von Live-Veranstaltungen, Konferenzen etc. in Bulgarien
  • Waren länger als 3 Monate in bulgarischen Lagerhäusern als Bestand für den Weiterverkauf vorhalten
  • Werkslieferung als Dienstleistung über 12 Monate hinaus
  • Waren aus Bulgarien in andere EU-Länder verkaufen
  • Fernabsatz an private Kunden in Bulgarien, z. B. Internet-Vertrieb

Die bulgarische USt-Registrierung dauert durchschnittlich 3–4 Wochen, die Dauer kann im Einzelfall jedoch abweichen.

Die bulgarische USt-Compliance

Es bestehen genaue Regeln bezüglich Dokumentation und Ablauf bulgarischer Transaktionen, darunter Richtlinien zu:

  • Anforderungen an die Rechnungsstellung in Bulgarien
  • Verwendung der Umkehrung der Steuerschuld (Reverse Charge)
  • Meldung und Umrechnung ausländischer Währungen
  • Berichtigung von Fehlern aus vorhergehenden Steuererklärungen
  • Gutschriftsanzeigen und Korrekturen
  • welche Aufzeichnungen im Rahmen der Buchhaltung vorzunehmen sind

Die bulgarischen Steuersätze

Der normale Steuersatz liegt in Bulgarien bei 20%. Es gibt auch einen ermäßigten Steuersatz von 7% auf Hotelübernachtungen u. a.

Es gibt viele Abweichungen von den obengenannten Steuersätzen wie z. B. steuerbefreite Lieferungen. Kontaktieren Sie uns gern, um Genaueres zu erfahren: info@tmf-vat.de

Die bulgarische USt-Erklärung

Unternehmen mit bulgarischer Steuernummer müssen in regelmäßigen Abständen Steuererklärungen abgeben, in denen detailliert über steuerpflichtige Lieferungen (Verkäufe) und Investitionen (Kosten) Rechenschaft abgelegt werden muss. In Bulgarien müssen USt-Erklärungen monatlich abgegeben werden und sind innerhalb von 14 Tagen nach dem betreffenden Monat einzureichen.

Bulgarische Fiskalvertreter

Seit dem 1. Januar 2010 sind europäische nichtansässige Unternehmen, die sich in Bulgarien umsatzsteuerlich registrieren wollen, nicht länger verpflichtet, einen Fiskalvertreter zu beauftragen. Es ist jedoch weiterhin notwendig, einen Firmenvertreter in Bulgarien vor Ort zu haben, der im Interesse des Unternehmens agieren kann und der es den bulgarischen Steuerbehörden ermöglicht, Kontakt aufzunehmen, Steuerprüfungen durchzuführen und Rechnungen und Akten zu überprüfen.

Für außereuropäische Unternehmen ist es verpflichtend, in Bulgarien einen Fiskalvertreter zu beauftragen.

Schicken Sie uns gern eine Mail, wenn Sie KOSTENLOS zur Möglichkeit, einen Fiskalvertreter in Bulgarien zu beauftragen, beraten werden möchten.

Bulgarische Intrastat-Handelsmeldungen und Zusammenfassende Meldungen

Neben den USt-Erklärungen müssen Unternehmen in Bulgarien u. U. zusätzliche statistische Informationen übermitteln.

Die bulgarischen Intrastat-Handelsmeldungen enthalten Verkäufe (Auslieferungen) und Ankäufe (Erwerbungen) innerhalb des EU-Raums. Wenn der jährliche Grenzwert einmal überschritten ist, müssen sie monatlich abgegeben werden.

Die bulgarischen Zusammenfassenden Meldungen erfassen die Kunden und den Wert der mit ihnen getätigten Verkäufe. Die ZM sollten vierteljährlich übermittelt werden, für sie gibt es keinen Grenzwert.

Bulgarische USt-Rückerstattungen

Wenn ein ausländisches Unternehmen steuerpflichtige Lieferungen nach Bulgarien tätigt, jedoch nicht die Möglichkeit hat, eine bulgarische Steuernummer zu bekommen, oder einfach bulgarische USt auf lokale Waren oder Dienstleistungen bezahlen muss, kann es die USt mittels einer Steuerrückforderung zurückbekommen.

Seit dem 1. Januar 2010 werden USt-Rückerstattungen für alle Geschäfte innerhalb der EU bei der heimischen Steuerbehörde des Antragstellers beantragt.

Klicken Sie hier, wenn Sie mehr über unseren Service zur Steuerrückforderung erfahren möchten.

Um sich über unsere USt-Services für Bulgarien zu informieren, sollten Sie unser britisches Büro kontaktieren, da von hier aus die europäischen USt-Services koordiniert werden. TMF unterhält jedoch auch vor Ort Büros in Sofia.

enquiries@tmf-vat.com

+49 (0)69 222 279 28

 
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