UST in Bulgarien |
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Bulgarien fällt unter die EU-USt-Gesetzgebung und ist Teil des europäischen Binnenmarkt-Wirtschaftsraums. Mehrwertsteuer-Richtlinien werden von der EU ausgegeben und legen die Prinzipien der USt-Gesetzgebung fest, die von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen. Diese Richtlinien haben Vorrang gegenüber der lokalen Gesetzgebung. Das bulgarische SteuerrechtDas bulgarische Steuerrecht ist in der bulgarischen Abgabenordnung von 2007 festgeschrieben und wird vom bulgarischen Finanzministerium und der nationalen Steuerbehörde verwaltet. Die bulgarische USt-RegistrierungAusländische Unternehmen haben die Möglichkeit, sich in Bulgarien umsatzsteuerlich zu registrieren, ohne eine inländische Firma zu gründen; dies bezeichnet man als umsatzsteuerpflichtigen Handel für nicht im Inland ansässige Unternehmen. Die generelle Schwelle für eine USt-Registrierung von Händlern liegt in Bulgarien bei 50 000 BGN (ca. 25 500 €). Wird diese Schwelle innerhalb von 12 oder weniger Monaten überschritten, muss das betreffende Unternehmen innerhalb von 14 Tagen nach Überschreiten des Schwellwerts einen Antrag auf USt-Registrierung stellen. Es bestehen genaue Regeln bezüglich der Fälle, in denen eine Registrierung erforderlich ist. Übliche Situationen, in denen eine bulgarische USt-Registrierung vonnöten ist, sind:
Die bulgarische USt-Registrierung dauert durchschnittlich 3–4 Wochen, die Dauer kann im Einzelfall jedoch abweichen. Die bulgarische USt-ComplianceEs bestehen genaue Regeln bezüglich Dokumentation und Ablauf bulgarischer Transaktionen, darunter Richtlinien zu:
Die bulgarischen SteuersätzeDer normale Steuersatz liegt in Bulgarien bei 20%. Es gibt auch einen ermäßigten Steuersatz von 7% auf Hotelübernachtungen u. a. Es gibt viele Abweichungen von den obengenannten Steuersätzen wie z. B. steuerbefreite Lieferungen. Kontaktieren Sie uns gern, um Genaueres zu erfahren: info@tmf-vat.de Die bulgarische USt-ErklärungUnternehmen mit bulgarischer Steuernummer müssen in regelmäßigen Abständen Steuererklärungen abgeben, in denen detailliert über steuerpflichtige Lieferungen (Verkäufe) und Investitionen (Kosten) Rechenschaft abgelegt werden muss. In Bulgarien müssen USt-Erklärungen monatlich abgegeben werden und sind innerhalb von 14 Tagen nach dem betreffenden Monat einzureichen. Bulgarische FiskalvertreterSeit dem 1. Januar 2010 sind europäische nichtansässige Unternehmen, die sich in Bulgarien umsatzsteuerlich registrieren wollen, nicht länger verpflichtet, einen Fiskalvertreter zu beauftragen. Es ist jedoch weiterhin notwendig, einen Firmenvertreter in Bulgarien vor Ort zu haben, der im Interesse des Unternehmens agieren kann und der es den bulgarischen Steuerbehörden ermöglicht, Kontakt aufzunehmen, Steuerprüfungen durchzuführen und Rechnungen und Akten zu überprüfen. Für außereuropäische Unternehmen ist es verpflichtend, in Bulgarien einen Fiskalvertreter zu beauftragen. Bulgarische Intrastat-Handelsmeldungen und Zusammenfassende MeldungenNeben den USt-Erklärungen müssen Unternehmen in Bulgarien u. U. zusätzliche statistische Informationen übermitteln. Die bulgarischen Intrastat-Handelsmeldungen enthalten Verkäufe (Auslieferungen) und Ankäufe (Erwerbungen) innerhalb des EU-Raums. Wenn der jährliche Grenzwert einmal überschritten ist, müssen sie monatlich abgegeben werden. Die bulgarischen Zusammenfassenden Meldungen erfassen die Kunden und den Wert der mit ihnen getätigten Verkäufe. Die ZM sollten vierteljährlich übermittelt werden, für sie gibt es keinen Grenzwert. Bulgarische USt-RückerstattungenWenn ein ausländisches Unternehmen steuerpflichtige Lieferungen nach Bulgarien tätigt, jedoch nicht die Möglichkeit hat, eine bulgarische Steuernummer zu bekommen, oder einfach bulgarische USt auf lokale Waren oder Dienstleistungen bezahlen muss, kann es die USt mittels einer Steuerrückforderung zurückbekommen. Seit dem 1. Januar 2010 werden USt-Rückerstattungen für alle Geschäfte innerhalb der EU bei der heimischen Steuerbehörde des Antragstellers beantragt. Klicken Sie hier, wenn Sie mehr über unseren Service zur Steuerrückforderung erfahren möchten. Um sich über unsere USt-Services für Bulgarien zu informieren, sollten Sie unser britisches Büro kontaktieren, da von hier aus die europäischen USt-Services koordiniert werden. TMF unterhält jedoch auch vor Ort Büros in Sofia. +49 (0)69 222 279 28 |
