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Die Niederlande fallen unter die EU-USt-Gesetzgebung und sind Teil des europäischen Binnenmarkt-Wirtschaftsraums. Mehrwertsteuer-Richtlinien werden von der EU ausgegeben und legen die Prinzipien der USt-Gesetzgebung fest, die von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen. Diese Richtlinien haben Vorrang gegenüber der lokalen Gesetzgebung.
Schicken Sie uns gern eine Mail, wenn Sie KOSTENLOS zur niederländischen USt-Registrierung bzw. USt-Erklärung einschließlich steuerlicher Vertretung beraten werden möchten.
Das niederländische Steuerrecht
Das niederländische Steuerrecht ist in der niederländischen Abgabenordnung [Algemene wet inzake rijksbelastingen] festgeschrieben und wird vom niederländischen Finanzamt [belastingdienst] verwaltet.
Die niederländische USt-Steuerregistrierung
Ausländische Unternehmen haben die Möglichkeit, sich in den Niederlanden umsatzsteuerlich zu registrieren, ohne eine inländische Firma zu gründen; dies bezeichnet man als umsatzsteuerpflichtiger Handel für nicht im Inland ansässige Unternehmen. In den Niederlanden gibt es keine Schwelle für die Registrierung nichtansässiger Händler und eine Umsatzsteuernummer muss vorhanden sein, bevor zu versteuernde Lieferungen anfallen.
Es bestehen genaue Regeln bezüglich der Fälle, in denen eine Registrierung erforderlich ist. Übliche Situationen, in denen eine niederländische USt-Registrierung vonnöten ist, sind:
- Wareneinfuhr in die Niederlande
- Verkauf von Rohstoffen und verbrauchssteuerfplichtigen Waren in niederländischen Großmärkten
- Organisation von Live-Veranstaltungen, Konferenzen etc. in den Niederlanden
- Waren länger als 3 Monate in niederländischen Lagerhäusern als Bestand für den Weiterverkauf vorhalten
- Werkslieferung als Dienstleistung über 12 Monate hinaus
- Waren aus den Niederlanden in andere EU-Länder verkaufen
- Fernabsatz an private Kunden in den Niederlanden, z. B. Internet-Vertrieb
Die niederländische USt-Registrierung dauert durchschnittlich 2–3 Wochen, die Dauer kann im Einzelfall jedoch abweichen.
Die niederländische USt-Compliance
Es bestehen genaue Regeln bezüglich Dokumentation und Ablauf niederländischer Transaktionen, darunter Richtlinien zu:
- Anforderungen an die Rechnungsstellung in den Niederlanden
- Verwendung der Steuerschuldumkehr (Reverse Charge)
- Meldung und Umrechnung ausländischer Währungen
- Berichtigung von Fehlern aus vorhergehenden Steuererklärungen
- Gutschriftsanzeigen und Korrekturen
- welche Aufzeichnungen im Rahmen der Buchhaltung vorzunehmen sind
Die niederländischen Steuersätze
Der normale Steuersatz liegt in den Niederlanden bei 19%. Es gibt auch einen ermässigten Steuersatz von 6% auf Lebensmittel und Getränke, Bücher und einige Zeitungen, Personenverkehr, Dienstleistungen im Hotel- und Gaststättengewerbe u. a.
Es gibt vielen Abweichungen von den obengenannten Steuersätzen wie z. B. steuerbefreite Lieferungen. Kontaktieren Sie uns gern, um Genaueres zu erfahren: enquiries@tmf-vat.com
Die niederländische USt-Erklärung
Unternehmen mit niederländische Steuernummer müssen in regelmäßigen Abständen Steuererklärungen abgeben, in denen detailliert über steuerpflichtige Lieferungen (Verkäufe) und Investitionen (Kosten) Rechenschaft abgelegt werden muss. Im Allgemeinen müssen in den Niederlanden USt-Erklärungen von nichtansässigen Händlern vierteljährlich abgegeben werden und sind innerhalb von zwei Monaten nach dem betreffenden Zeitraum einzureichen. Unternehmen, die einen Fiskalvertreter beauftragen, müssen in der Regel monatliche Steuererklärungen mit Abgabefrist zum Ende des folgenden Monats abgeben.
Niederländische Fiskalvertreter und Handelsbefugnis
In den Niederlanden gibt es zahlreiche Maßnahmen, um Importe zu erleichtern und den Großhandel mit bestimmten Waren – vor allem Verbrauchsgütern (wie Energie und Erdöl) – zu ermöglichen. Damit ausländische Händler die Vorteile dieser Maßnahmen nutzen können, müssen sie zuerst bestimmte Lizenzen einholen, so z. B. Artikel-23-Erlaubnis oder BTW-Entrepot. Dazu muss vor Ort ein Fiskalvertreter mit allgemeiner Lizenz beauftragt werden.
Schicken Sie uns gern eine Mail, wenn Sie KOSTENLOS zu den hierzu nötigen Voraussetzungen beraten werden möchten.
Niederländische Intrastat-Handelsmeldungen und Zusammenfassende Meldungen
Neben den USt-Erklärungen müssen Unternehmen in den Niederlanden u. U. zusätzliche statistische Informationen übermitteln.
Die niederländischen Intrastathandelsmeldungen werden an das »Centraal Bureau voor de Statistiek (CBS)« übermittelt, sie enthalten Verkäufe (Auslieferungen) und Ankäufe (Erwerbungen) innerhalb des EU-Raums. Wenn der jährliche Grenzwert einmal überschritten ist, müssen sie monatlich abgegeben werden. Die niederländischen Zusammenfassenden Meldungen erfassen die Kunden und den Wert der mit ihnen getätigten Verkäufe. Die ZM sollten vierteljährlich übermittelt werden, für sie gibt es keinen Grenzwert.
Niederländische USt-Rückerstattungen
Wenn ein ausländisches Unternehmen steuerpflichtige Lieferungen in die Niederlande tätigt, jedoch nicht die Möglichkeit hat, eine niederländische Steuernummer zu bekommen, oder einfach niederländische USt auf lokale Waren oder Dienstleistungen bezahlen muss, kann es die USt mittels einer Steuerrückforderung zurückbekommen.
Seit dem 1. Januar 2010 werden USt-Rückerstattungen für alle Geschäfte innerhalb der EU bei der heimischen Steuerbehörde des Antragstellers beantragt.
Klicken Sie hier, wenn Sie mehr über unseren Service zur Steuerrückforderung erfahren möchten.
Um sich über unsere USt-Services für die Niederlande zu informieren, sollten Sie unser britisches Büro kontaktieren, da von hier aus die europäischen USt-Services koordiniert werden. TMF unterhält jedoch auch vor Ort Büros in Rotterdam und Amsterdam.
info@tmf-vat.de
+49 69 222 279 28
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