Deutsche Umsatzsteuer |
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Deutschland fällt unter die EU-USt-Gesetzgebung und ist Teil des europäischen Binnenmarkt-Wirtschaftsraums. Mehrwertsteuer-Richtlinien werden von der EU ausgegeben und legen die Prinzipien der USt-Gesetzgebung fest, die von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen. Diese Richtlinien haben Vorrang gegenüber der lokalen Gesetzgebung. Das deutsche SteuerrechtDas deutsche Umsatzsteuerrecht ist im Umsatzsteuerrecht von 1980 festgeschrieben, das auf der EU-Umsatzsteuer-Richtlinie fußt. Das UStG wurde seitdem mehrfach überarbeitet. Das deutsche Steuerrecht wird vom deutschen Bundestag verabschiedet, wird jedoch von den 16 Bundesländern hoheitlich verwaltet. Die deutsche USt-RegistrierungAusländische Unternehmen haben die Möglichkeit, sich in Deutschland umsatzsteuerlich zu registrieren, ohne eine inländische Firma zu gründen; dies bezeichnet man als umsatzsteuerpflichtigen Handel für nicht im Inland ansässige Unternehmen. In Deutschland gibt es keine Schwelle für die Registrierung nichtansässiger Händler und eine Umsatzsteuernummer muss vorhanden sein, bevor zu versteuernde Lieferungen anfallen. Es bestehen genaue Regeln bezüglich der Fälle, in denen eine Registrierung erforderlich ist. Übliche Situationen, in denen eine deutsche USt-Registrierung vonnöten ist, sind:
Die deutsche USt-Registrierung dauert durchschnittlich 3 Wochen, die Dauer kann im Einzelfall jedoch abweichen. Der nichtansässige Steuerzahler muss sich bei dem jeweils für sein Heimatland zuständigen Finanzamt registrieren lassen. Für Italien ist das z. B. München II und für Spanien Kassel-Hofgeismer. Die deutsche USt-ComplianceEs bestehen genaue Regeln bezüglich Dokumentation und Ablauf deutscher Transaktionen, darunter Richtlinien zu:
Die deutschen SteuersätzeDer normale Steuersatz liegt in Deutschland bei 19%. Es gibt auch einen ermäßigten Steuersatz von 7% auf Lebensmittel und Getränke, Bücher und einige Zeitungen, Personenverkehr, Dienstleistungen im Hotel- und Gaststättengewerbe u. a. Es gibt viele Abweichungen von den obengenannten Steuersätzen wie z. B. steuerbefreite Lieferungen. Kontaktieren Sie uns gern, um Genaueres zu erfahren: info@tmf-vat.de Die deutsche USt-ErklärungUnternehmen mit deutscher Steuernummer müssen in regelmäßigen Abständen Steuererklärungen abgeben, in denen detailliert über steuerpflichtige Lieferungen (Verkäufe) und Investitionen (Kosten) Rechenschaft abgelegt werden muss. Im Allgemeinen müssen in Deutschland USt-Erklärungen monatlich abgegeben werden und sind bis zum 10. des Folgemonats einzureichen. Deutsche Steuererklärungen werden elektronisch durch das ELSTER-System übermittelt. Deutsche Intrastat-Handelsmeldungen und Zusammenfassende MeldungenNeben den USt-Erklärungen müssen Unternehmen in Deutschland u. U. zusätzliche statistische Informationen übermitteln. Die deutschen Intrastat-Handelsmeldungen enthalten Verkäufe (Auslieferungen) und Ankäufe (Erwerbungen) innerhalb des EU-Raums. Wenn der jährliche Grenzwert einmal überschritten ist, müssen sie monatlich abgegeben werden. Die deutschen Zusammenfassenden Meldungen erfassen die Kunden und den Wert der mit ihnen getätigten Verkäufe. Die ZM sollten vierteljährlich übermittelt werden, wenn der jährliche Grenzwert einmal überschritten ist. Deutsche USt-RückerstattungenWenn ein ausländisches Unternehmen steuerpflichtige Lieferungen nach Deutschland tätigt, jedoch nicht die Möglichkeit hat, eine deutsche Steuernummer zu bekommen, oder einfach deutsche USt auf lokale Waren oder Dienstleistungen bezahlen muss, kann es die USt mittels einer Steuerrückforderung zurückbekommen. Klicken Sie hier, wenn Sie mehr über unseren Service zur Steuerrückforderung erfahren möchten. Um sich über unsere USt-Services für Deutschland zu informieren, sollten Sie unser britisches Büro kontaktieren, da von hier aus die europäischen USt-Services koordiniert werden. TMF unterhält jedoch auch vor Ort Büros in Frankfurt. +49 69 222 279 28 |
