Französische Umsatzsteuer |
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Frankreich fällt unter die EU-USt-Gesetzgebung und ist Teil des europäischen Binnenmarkt-Wirtschaftsraums.Mehrwertsteuer-Richtlinien werden von der EU ausgegeben und legen die Prinzipien der USt-Gesetzgebung fest, die von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen. Diese Richtlinien haben Vorrang gegenüber der lokalen Gesetzgebung. Das französische SteuerrechtDas französische Steuerrecht ist in derfranzösischen Abgabenordnung [Code des Douanes] festgeschrieben und wird vom französischen Finanzamt [Direction Generale des Douanes et Droits Indirect] verwaltet. Die französische USt-RegistrierungAusländische Unternehmen haben die Möglichkeit, sich in Frankreichumsatzsteuerlich zu registrieren, ohne eine inländische Firma zu gründen; dies bezeichnet man als umsatzsteuerpflichtigen Handel für nicht im Inland ansässige Unternehmen. In Frankreich gibt es keine Schwelle für die Registrierung nichtansässiger Händler und eine Umsatzsteuernummer muss vorhanden sein, bevor zu versteuernde Lieferungen anfallen. Es bestehen genaue Regeln bezüglich der Fälle, in denen eine Registrierung erforderlich ist. Übliche Situationen, in denen eine französische USt-Registrierung vonnöten ist, sind:
Im September 2006 wurden die Regelungen für die Möglichkeit einer umsatzsteuerlichen Registrierung in Frankreich verschärft und eingegrenzt auf nichtfranzösische Unternehmen, deren Endkunden selbst eine gültige französische Umsatzsteuer-Registrierung innehaben. Vor diesem Hintergrund sollte eine Umkehr der Steuerschuld beantragt werden. Die französische USt-Registrierung dauert durchschnittlich 4 Wochen, die Dauer kann im Einzelfall jedoch abweichen. Die französische USt-ComplianceEs bestehen genaue Regeln bezüglich Dokumentation und Ablauf französischer Transaktionen, darunter Richtlinien zu:
Die französischen SteuersätzeDer normale Steuersatz liegt in Frankreich bei 19,6%. Es gibt auch einen ermäßigten Steuersatz von 5,5% auf Lebensmittel und Getränke, Bücher, Personenverkehr u. a. Zudem gibt es einen Steuersatz von 2,1% auf Apotheken-Sortiment und einige Zeitungen. Es gibt viele Abweichungen von den obengenannten Steuersätzen wie z. B. steuerbefreite Lieferungen. Kontaktieren Sie uns gern, um Genaueres zu erfahren: info@tmf-vat.de Die französische USt-ErklärungUnternehmen mit französischer Steuernummer müssen in regelmäßigen Abständen Steuererklärungen abgeben, in denen detailliert über steuerpflichtige Lieferungen (Verkäufe) und Investitionen (Kosten) Rechenschaft abgelegt werden muss. Im Allgemeinen müssen in Frankreich USt-Erklärungen monatlich abgegeben werden und sind bis zum 19. des Folgemonats einzureichen. Französische Intrastat-Handelsmeldungen und Zusammenfassende MeldungenNeben den USt-Erklärungen müssen Unternehmen in Frankreich u. U. zusätzliche statistische Informationen übermitteln. Die französischen Intrastat-Handelsmeldungen und Zusammenfassenden Meldungen werden gemeinsam als sogenannte DEB eingereicht und erfasst. Die DEB sollte spätestens jeweils zehn Tage nach Monatsende eingereicht werden. Französische USt-RückerstattungenWenn ein ausländisches Unternehmen steuerpflichtige Lieferungen nach Frankreich tätigt, jedoch nicht die Möglichkeit hat, eine französische Steuernummer zu bekommen, oder einfach französische USt auf lokale Waren oder Dienstleistungen bezahlen muss, kann es die USt mittels einer Steuerrückforderung zurückbekommen. Klicken Sie hier, wenn Sie mehr über unseren Service zur Steuerrückforderung erfahren möchten. Um sich über unsere USt-Services für Frankreich zu informieren, sollten Sie unser britisches Büro kontaktieren, da von hier aus die europäischen USt-Services koordiniert werden. TMF unterhält jedoch auch vor Ort Büros in Paris. +49 69 222 279 28 |
