USt in Griechenland

Griechenland fällt unter die EU-USt-Gesetzgebung und ist Teil des europäischen Binnenmarkt-Wirtschaftsraums. Mehrwertsteuer-Richtlinien werden von der EU ausgegeben und legen die Prinzipien der USt-Gesetzgebung fest, die von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen. Diese Richtlinien haben Vorrang gegenüber der lokalen Gesetzgebung.

Schicken Sie uns gern eine Mail, wenn Sie KOSTENLOS zur griechischen USt-Registrierung bzw. USt-Erklärung einschließlich steuerlicher Vertretung beraten werden möchten.

Das griechische Steuerrecht

Das griechische Steuerrecht ist in der griechischen Abgabenordnung festgeschrieben und wird vom griechischen Finanzministerium und den lokalen Steuerbehörden verwaltet.

Die griechische USt-Registrierung

Ausländische Unternehmen haben die Möglichkeit, sich in Griechenland umsatzsteuerlich zu registrieren, ohne eine inländische Firma zu gründen; dies bezeichnet man als umsatzsteuerpflichtigen Handel für nicht im Inland ansässige Unternehmen. Allerdings gibt es unterschiedliche Richtlinien für Unternehmen von innerhalb und außerhalb der EU. In Griechenland gibt es keine Schwelle für die Registrierung nichtansässiger Händler und eine Umsatzsteuernummer muss vorhanden sein, bevor zu versteuernde Lieferungen anfallen.

Es bestehen genaue Regeln bezüglich der Fälle, in denen eine Registrierung erforderlich ist. Übliche Situationen, in denen eine griechische USt-Registrierung vonnöten ist, sind:

ñ Warenimport nach Griechenland

ñ Organisation von Live-Veranstaltungen, Konferenzen etc. in Griechenland

ñ Waren in griechischen Lagerhäusern als Bestand für den Weiterverkauf vorhalten

ñ Werkslieferung als Dienstleistung über 12 Monate hinaus

ñ Waren aus Griechenland in andere EU-Länder verkaufen

ñ Fernabsatz an private Kunden in Griechenland, z. B. Internet-Vertrieb

Die griechische USt-Registrierung dauert durchschnittlich 2–3 Wochen, die Dauer kann im Einzelfall jedoch abweichen.

Die griechische USt-Compliance

Es bestehen genaue Regeln bezüglich Dokumentation und Ablauf griechischer Transaktionen, darunter Richtlinien zu:

ñ Anforderungen an die Rechnungsstellung in Griechenland

ñ Meldung und Umrechnung ausländischer Währungen

ñ Berichtigung von Fehlern aus vorhergehenden Steuererklärungen

ñ Gutschriftsanzeigen und Korrekturen

ñ welche Aufzeichnungen im Rahmen der Buchhaltung vorzunehmen sind

Die griechischen Steuersätze

Der normale Steuersatz liegt in Griechenland (seit Juli 2010) bei 23 %. Es gibt (seit Januar 2011) einen ermäßigten Steuersatz von 13 % auf Lebensmittel und Getränke, pharmazeutische Produkte, Personenbeförderung u. a. und einen Steuersatz von 6,5 % auf Hotelübernachtungen, Medikamente und Impfstoffe, Kinderbücher, Zeitungen u. a.

Es gibt viele Abweichungen von den obengenannten Steuersätzen wie z. B. steuerbefreite Lieferungen. Kontaktieren Sie uns gern, um Genaueres zu erfahren: info@tmf-vat.de

Die griechische USt-Erklärung

Unternehmen mit griechischer Steuernummer müssen in regelmäßigen Abständen Steuererklärungen abgeben, in denen detailliert über steuerpflichtige Lieferungen (Verkäufe) und Investitionen (Kosten) Rechenschaft abgelegt werden muss. Im Allgemeinen müssen in Griechenland USt-Erklärungen vierteljährlich abgegeben werden und sind bis zum 25. des auf den betreffenden Zeitraum folgenden Monats einzureichen.

Griechische Intrastat-Handelsmeldungen und Zusammenfassende Meldungen

Neben den USt-Erklärungen müssen Unternehmen in Griechenland u. U. zusätzliche statistische Informationen übermitteln.

Die griechischen Intrastat-Handelsmeldungen enthalten Verkäufe (Auslieferungen) und Ankäufe (Erwerbungen) innerhalb des EU-Raums. Wenn der jährliche Grenzwert einmal überschritten ist, müssen sie monatlich abgegeben werden. Die griechischen Zusammenfassenden Meldungen erfassen die Kunden und den Wert der mit ihnen getätigten Verkäufe. Die ZM sollten vierteljährlich übermittelt werden, für sie gibt es keinen Grenzwert.

Griechische USt-Rückerstattungen

Wenn ein ausländisches Unternehmen steuerpflichtige Lieferungen nach Griechenland tätigt, jedoch nicht die Möglichkeit hat, eine griechische Steuernummer zu bekommen, oder einfach griechische USt auf lokale Waren oder Dienstleistungen bezahlen muss, kann es die USt mittels einer Steuerrückforderung zurückbekommen.

Seit dem 1. Januar 2010 werden USt-Rückerstattungen für alle Geschäfte innerhalb der EU bei der heimischen Steuerbehörde des Antragstellers beantragt.

Klicken Sie hier, wenn Sie mehr über unseren Service zur Steuerrückforderung erfahren möchten.

Um sich über unsere USt-Services für Griechenland zu informieren, sollten Sie unser britisches Büro kontaktieren, da von hier aus die europäischen USt-Services koordiniert werden.

info@tmf-vat.de

+49 69 222 279 28

 
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