Irische Umsatzsteuer |
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Irland fällt unter die EU-USt-Gesetzgebung und ist Teil des europäischen Binnenmarkt-Wirtschaftsraums. Mehrwertsteuer-Richtlinien werden von der EU ausgegeben und legen die Prinzipien der USt-Gesetzgebung fest, die von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen. Diese Richtlinien haben Vorrang gegenüber der lokalen Gesetzgebung. Schicken Sie uns gern eine Mail, wenn Sie KOSTENLOS zur irischen Umsatzsteuer und Steuer-Compliance beraten werden möchten. Das irische SteuerrechtDas irische Umsatzsteuerrecht ist im irischen Umsatzsteuergesetz von 1972 [Value Added Tax Act] festgeschrieben und wurde seitdem mehrfach angepasst, vor allem an den Beitritt zum europäischen Binnenmarkt. Es wird vom irischen Finanzamt [Office of the Revenue Commissioners] verwaltet. Die irische USt-RegistrierungAusländische Unternehmen haben die Möglichkeit, sich in Irland umsatzsteuerlich zu registrieren, ohne eine inländische Firma zu gründen; dies bezeichnet man als umsatzsteuerpflichtigen Handel für nicht im Inland ansässige Unternehmen. In Irland gibt es keine Schwelle für die Registrierung nichtansässiger Händler und eine Umsatzsteuernummer muss vorhanden sein, bevor zu versteuernde Lieferungen anfallen. Es bestehen genaue Regeln bezüglich der Fälle, in denen eine Registrierung erforderlich ist. Übliche Situationen, in denen eine irische USt-Registrierung vonnöten ist, sind:
Die irische USt-Registrierung dauert durchschnittlich 3–4 Wochen, die Dauer kann im Einzelfall jedoch abweichen. Die irische USt-ComplianceEs bestehen genaue Regeln bezüglich Dokumentation und Ablauf irischer Transaktionen, darunter Richtlinien zu:
Die irischen SteuersätzeDer normale Steuersatz liegt in Irland bei 21%, zwischen Oktober 2008 und Dezember 2009 lag er bei 21,5%. Es gibt auch einen ermäßigten Steuersatz von 13,5% auf Hotelübernachtungen, Zeitungen, Heizöl u. a. Es gibt viele Abweichungen von den obengenannten Steuersätzen wie z. B. steuerbefreite Lieferungen. Kontaktieren Sie uns gern, um Genaueres zu erfahren: info@tmf-vat.de Die irische USt-ErklärungUnternehmen mit irischer Steuernummer müssen in regelmäßigen Abständen Steuererklärungen abgeben, in denen detailliert über steuerpflichtige Lieferungen (Verkäufe) und Investitionen (Kosten) Rechenschaft abgelegt werden muss. Im Allgemeinen müssen in Irland USt-Erklärungen alle zwei Monate abgegeben werden und sind bis zum 19. des Folgemonats einzureichen. Irische Intrastat-Handelsmeldungen und Zusammenfassende MeldungenNeben den USt-Erklärungen müssen Unternehmen in Irland u. U. zusätzliche statistische Informationen übermitteln. Das irische Intrastat-System (oder »supplementary statistical declaration«) sieht monatliche Erklärungen vor, die alle Güterbewegungen zwischen Irland und anderen EU-Staaten enthalten. Die irischen Zusammenfassenden Meldungen (»VAT Information Exchange System«, kurz VIES) erfassen die Umsatzsteuernummern der Kunden und den Wert der mit ihnen getätigten Verkäufe. Für die ZM gibt es einen jährlichen Grenzwert Irische USt-RückerstattungenWenn ein ausländisches Unternehmen steuerpflichtige Lieferungen nach Irland tätigt, jedoch nicht notwendigerweise eine irische Steuernummer beantragen oder einfach irische USt auf lokale Waren oder Dienstleistungen bezahlen muss, kann es die USt mittels einer Steuerrückforderung zurückbekommen. Klicken Sie hier, wenn Sie mehr über unseren Service zur Steuerrückforderung erfahren möchten. Um sich über unsere USt-Services für Irland zu informieren, sollten Sie unser britisches Büro kontaktieren, da von hier aus die europäischen USt-Services koordiniert werden. TMF unterhält jedoch auch vor Ort Büros in Dublin. +49 69 222 279 28 |
