Italienische Umsatzsteuer

Italien fällt unter die EU-USt-Gesetzgebung und ist Teil des europäischen Binnenmarkt-Wirtschaftsraums. Mehrwertsteuer-Richtlinien werden von der EU ausgegeben und legen die Prinzipien der USt-Gesetzgebung fest, die von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen. Diese Richtlinien haben Vorrang gegenüber der lokalen Gesetzgebung.

Schicken Sie uns gern eine Mail, wenn Sie KOSTENLOS zur italienischen USt-Registrierung bzw. USt-Erklärung einschließlich steuerlicher Vertretung beraten werden möchten.

Das italienische Steuerrecht

Das italienische Umsatzsteuerrecht ist durch die Umsatzsteuergesetzgebung festgeschrieben und wird durch Präzedenzrecht der Italienischen Steuerrechtskommission [Commissione Tributaria Provinciale] ergänzt. Es wird vom italienischen Finanzministerium und den Finanzämtern vor Ort verwaltet.

Die italienische USt-Registrierung

Ausländische Unternehmen haben die Möglichkeit, sich in Italien umsatzsteuerlich zu registrieren, ohne eine inländische Firma zu gründen; dies bezeichnet man als umsatzsteuerpflichtigen Handel für nicht im Inland ansässige Unternehmen. In Italien gibt es keine Schwelle für die Registrierung nichtansässiger Händler und eine Umsatzsteuernummer muss vorhanden sein, bevor zu versteuernde Lieferungen anfallen.

Es bestehen genaue Regeln bezüglich der Fälle, in denen eine Registrierung erforderlich ist. Übliche Situationen, in denen eine italienische USt-Registrierung vonnöten ist, sind:

  • Warenimport nach Italien
  • Organisation von Live-Veranstaltungen, Konferenzen etc. in Italien
  • Werkslieferung als Dienstleistung über 12 Monate hinaus
  • Waren aus Italien in andere EU-Länder verkaufen
  • Fernabsatz an private Kunden in Italien, z. B. Internet-Vertrieb

Die italienische USt-Registrierung dauert durchschnittlich 2–3 Wochen, die Dauer kann im Einzelfall jedoch abweichen.

Klicken Sie hier, wenn Sie mehr über die Aktuellen Regeln bezüglich der italienischen USt-Registrierung und die Verwendung der Umkehr der Steuerschuld erfahren möchten.

Die italienische USt-Compliance

Es bestehen genaue Regeln bezüglich Dokumentation und Ablauf italienischer Transaktionen, darunter Richtlinien zu:

  • Anforderungen an die Rechnungsstellung in Italien, insbesondere an die spezielle Rechnungsnummer
  • Meldung und Umrechnung ausländischer Währungen
  • Berichtigung von Fehlern aus vorhergehenden Steuererklärungen
  • Gutschriftsanzeigen und Korrekturen
  • welche Aufzeichnungen im Rahmen der Buchhaltung vorzunehmen sind

In Italien bestehen strenge Regelungen bezüglich des Aussehens und des Formats der von den Unternehmen bzw. ihren Steuerbevollmächtigten vorzuhaltenden USt-Unterlagen.

Die italienischen Steuersätze

Der normale Steuersatz liegt in Italien bei 21%. Es gibt auch ermäßigte Steuersätze von 10% und 4%.

Es gibt viele Abweichungen von den obengenannten Steuersätzen wie z. B. steuerbefreite Lieferungen. Kontaktieren Sie uns gern, um Genaueres zu erfahren: info@tmf-vat.de

Die italienische USt-Erklärung

Unternehmen mit italienischer Steuernummer müssen in regelmäßigen Abständen Zahlungen leisten; im Allgemeinen sind diese Zahlungen monatlich zu entrichten. Italien besitzt eine der strengsten Gesetzgebungen in Bezug auf Verstöße gegen die USt-Compliance, und Unternehmen sollten sichergehen, dass sie ordnungsgemäß registriert sind, bevor sie Geschäfte machen.

Zusätzlich müssen für das betreffende Jahr im Folgejahr zwei jährliche Steuererklärungen eingereicht werden.

Italienische Intrastat-Handelsmeldungen

Neben den USt-Erklärungen müssen Unternehmen in Italien u. U. zusätzliche statistische Informationen übermitteln.

Die italienischen Intrastat-Handelsmeldungen, die Verkäufe (Auslieferungen) und Ankäufe (Erwerbungen) innerhalb des EU-Raums enthalten, müssen monatlich abgegeben werden, wenn der jährliche Grenzwert einmal überschritten ist.

Italienische USt-Rückerstattungen

Wenn ein ausländisches Unternehmen steuerpflichtige Lieferungen nach Italien tätigt, jedoch nicht die Möglichkeit hat, eine italienische Steuernummer zu bekommen, oder einfach italienische USt auf lokale Waren oder Dienstleistungen bezahlen muss, kann es die USt mittels einer Steuerrückforderung zurückbekommen.

Seit dem 1. Januar 2010 werden USt-Rückerstattungen für alle Geschäfte innerhalb der EU bei der heimischen Steuerbehörde des Antragstellers beantragt.

Klicken Sie hier, wenn Sie mehr über unseren Service zur Steuerrückforderung erfahren möchten.

Um sich über unsere USt-Services für Italien zu informieren, sollten Sie unser britisches Büro kontaktieren, da von hier aus die europäischen USt-Services koordiniert werden. TMF unterhält jedoch auch vor Ort Büros in Mailand und Rom sowie weitere 36 Büros in ganz Europa und über 100 weltweit.

info@tmf-vat.de

+49 69 222 279 28

 
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