USt in Kroatien |
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Kroatien hat am 1. Januar 2011 Änderungen an seiner USt-Gesetzgebung vorgenommen, um sie in Erwartung des baldigen EU-Beitritts Kroatiens den Mehrwertsteuerrichtlinien der Europäischen Union weiter anzugleichen. Das kroatische SteuerrechtDas kroatische Steuerrecht wird von der kroatischen Finanzbehörde [Porezna Uprava] verwaltet, die dem Finanzministerium untersteht. Die kroatische USt-Registrierung und steuerliche VertretungGemäß den kroatischen USt-Gesetzen wird ein Unternehmen, das Dienstleistungen und Warenlieferungen in Kroatien ausführt, ohne ein eingetragenes Büro, eine Geschäftsstelle, einen ständigen Firmensitz oder einen gewohnheitsmäßigen Aufenthaltsort in Kroatien zu besitzen, wie ein kroatischer USt-Zahler behandelt, wenn nicht der Empfänger der Dienstleistung verpflichtet ist, seine USt selbst festzulegen und zu zahlen (z. B. wenn die Umkehrung der Steuerschuld greift). Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass ein ausländisches Unternehmen Waren in Kroatien erwirbt und innerhalb Kroatiens weiterleitet. Das ausländische Unternehmen muss sich dann umsatzsteuerlich registrieren lassen und einen Fiskalvertreter benennen (der kroatischer Steuerzahler ist und) der befugt ist, alle Vorgänge, die zur Berechnung und Zahlung der Steuern vonnöten sind, im Namen des nichtansässigen Unternehmens auszuführen. Der Fiskalvertreter muss dann ein Formular zur steuerlichen Vertretung an die Steuerbehörde übermitteln und beantragen, dass das ausländische Unternehmen ins Register der USt-Zahler aufgenommen wird. Der Fiskalvertreter ist verantwortlich für die Zahlung von Steuern, Strafzinsen und anderen Strafen, die in Zusammenhang mit den in Kroatien ausgeführten Transaktionen stehen, und ist auch verantwortlich für die Berechnung und Entrichtung der USt durch das ausländische Unternehmen. Der Schwellwert für die Verpflichtung zur USt-Registrierung liegt in Kroatien bei 85 000 HRK (ca. 11 600 €) für alle Händler. Wenn der Schwellwert für ein Steuerjahr überschritten wurde, muss das betreffende Unternehmen spätestens bis zum 15. Januar des Folgejahres einen Antrag auf Registrierung stellen. Ein Unternehmen kann, wenn es will, auch auf der Grundlage des zu erwartenden Umsatzes freiwillig einen Antrag stellen. Die kroatische USt-ComplianceEs bestehen genaue Regeln bezüglich Dokumentation und Ablauf kroatischer Vorgänge bezüglich der USt, darunter Richtlinien zu: - Anforderungen an die Rechnungsstellung in Kroatien - Verwendung der Umkehrung der Steuerschuld (Reverse Charge), einschließlich USt-Zahlungen auf ausländische Dienstleistungen - Meldung und Umrechnung ausländischer Währungen - Berichtigung von Fehlern aus vorhergehenden Steuererklärungen - Gutschriftsanzeigen und Korrekturen - welche Aufzeichnungen im Rahmen der Buchhaltung vorzunehmen sind Die kroatischen SteuersätzeDer normale Steuersatz liegt in Kroatien bei 23%. Es gibt auch einen ermäßigten Steuersatz von 10% auf: 1. Übernachtungen 2. Tages- und Wochenzeitungen sowie Zeitschriften in papierner Form Eine Reihe von Waren ist auch steuerbefreit. Es gibt viele Abweichungen von den obengenannten Steuersätzen wie z. B. steuerbefreite Lieferungen. Kontaktieren Sie uns gern, um Genaueres zu erfahren: info@tmf-vat.de Die kroatische USt-ErklärungUnternehmen mit kroatischer Steuernummer müssen in regelmäßigen Abständen Steuererklärungen abgeben, in denen detailliert über steuerpflichtige Lieferungen (Verkäufe) und Investitionen (Anschaffungen) Rechenschaft abgelegt werden muss. Im Allgemeinen müssen in Kroatien USt-Erklärungen abhängig vom Umsatz monatlich oder vierteljährlich abgegeben werden – wenn die jährlichen Verkäufe unter 300 000 HRK (ca. 41 000 €) liegen. Die Erklärungen sind innerhalb des Folgemonats des betreffenden Zeitraums einzureichen. Kroatische USt-RückerstattungenNichtansässige Personen, die keinen Wohnsitz, keine feste Niederlassung und keinen festen Aufenthaltsort in Kroatien haben, sind berechtigt, kroatische USt zurückzufordern, vorausgesetzt sie haben keine steuerpflichtigen Lieferungen ausgeführt, was sie verpflichten würde, in Kroatien Rechenschaft über die Umsatzsteuer abzulegen, und vorausgesetzt, es existiert umgekehrt ein entsprechendes Abkommen für kroatische Unternehmen. Um sich über unsere USt-Services für Kroatien zu informieren, sollten Sie unser britisches Büro kontaktieren, da von hier aus die europäischen USt-Services koordiniert werden. TMF unterhält jedoch auch vor Ort Büros in Zagreb. +49 69 222 279 28 |
