Maltesische Umsatzsteuer |
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Malta fällt unter die EU-USt-Gesetzgebung und ist Teil des europäischen Binnenmarkt-Wirtschaftsraums. Mehrwertsteuer-Richtlinien werden von der EU ausgegeben und legen die Prinzipien der USt-Gesetzgebung fest, die von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen. Diese Richtlinien haben Vorrang gegenüber der lokalen Gesetzgebung. Schicken Sie uns gern eine Mail, wenn Sie KOSTENLOS zur maltesischen Umsatzsteuer bzw. USt-Compliance beraten werden möchten. Das maltesische SteuerrechtDas maltesische Umsatzsteuerrecht ist im maltesischen Umsatzsteuergesetz von 1999 (mehrfach angepasst) festgeschrieben und wird vom maltesischen Umsatzsteueramt [Department for Value Added Tax] verwaltet. Die maltesische USt-RegistrierungAusländische Unternehmen haben die Möglichkeit, sich in Malta umsatzsteuerlich zu registrieren, ohne eine inländische Firma zu gründen; dies bezeichnet man als umsatzsteuerpflichtigen Handel für nicht im Inland ansässige Unternehmen. In Malta gibt es keine Schwelle für die Registrierung nichtansässiger Händler und eine Umsatzsteuernummer muss spätestens 30 Tage, nachdem die ersten zu versteuernden Lieferungen anfallen, beim Umsatzsteueramt eingehen. Es bestehen genaue Regeln bezüglich der Fälle, in denen eine Registrierung erforderlich ist. Übliche Situationen, in denen eine maltesische USt-Registrierung vonnöten ist, sind:
Die maltesische USt-Registrierung dauert durchschnittlich 2 Wochen, die Dauer kann im Einzelfall jedoch abweichen. Die maltesische USt-ComplianceEs bestehen genaue Regeln bezüglich Dokumentation und Ablauf maltesischer Transaktionen, darunter Richtlinien zu:
Die maltesischen SteuersätzeDer normale Steuersatz liegt in Malta bei 18%. Es gibt auch einen ermäßigten Steuersatz von 5% auf die Vermietung von Wohnungen, Strom, medizinische Güter, Bücher und Zeitungen u. a. Es gibt viele Abweichungen von den obengenannten Steuersätzen wie z. B. steuerbefreite Lieferungen. Kontaktieren Sie uns gern, um Genaueres zu erfahren: info@tmf-vat.de Die maltesische USt-ErklärungUnternehmen mit maltesischer Steuernummer müssen in regelmäßigen Abständen Steuererklärungen abgeben, in denen detailliert über steuerpflichtige Lieferungen (Verkäufe) und Investitionen (Kosten) Rechenschaft abgelegt werden muss. Im Allgemeinen müssen in Malta USt-Erklärungen vierteljährlich abgegeben werden (allerdings nicht immer in Übereinstimmung mit dem Kalenderquartal). Sie sind innerhalb von sechs Wochen nach dem betreffenden Zeitraum einzureichen. Maltesische Intrastat-Handelsmeldungen und Zusammenfassende MeldungenNeben den USt-Erklärungen müssen Unternehmen in Malta u. U. zusätzliche statistische Informationen übermitteln. Das maltesische Intrastat-System (oder »supplementary statistical declaration«) sieht monatliche Erklärungen vor, die alle Güterbewegungen zwischen Malta und anderen EU-Staaten enthalten. Es existiert ein jährlicher Grenzwert für diese Meldungen. Die maltesischen Zusammenfassenden Meldungen erfassen die Umsatzsteuernummern der Kunden und den Wert der im betreffenden Zeitraum mit ihnen getätigten Verkäufe und müssen vierteljährlich eingereicht werden. Die ZM können nur online mittels des e-VAT-Service an das Umsatzsteueramt übermittelt werden. Maltesische USt-RückerstattungenWenn ein ausländisches Unternehmen keine steuerpflichtigen Lieferungen nach Malta tätigt, jedoch maltesische USt auf lokale Waren oder Dienstleistungen bezahlen muss, kann es die USt mittels einer Steuerrückforderung zurückbekommen. Klicken Sie hier, wenn Sie mehr über unseren Service zur Steuerrückforderung erfahren möchten. Um sich über unsere USt-Services für Malta zu informieren, sollten Sie unser britisches Büro kontaktieren, da von hier aus die europäischen USt-Services koordiniert werden. TMF unterhält jedoch auch vor Ort Büros auf Malta. +49 69 222 279 28 |
