USt in Österreich

Österreichische Umsatzsteuer

Österreich fällt unter die EU-USt-Gesetzgebung und ist Teil des europäischen Binnenmarkt-Wirtschaftsraums. Mehrwertsteuer-Richtlinien werden von der EU ausgegeben und legen die Prinzipien der USt-Gesetzgebung fest, die von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen. Diese Richtlinien haben Vorrang gegenüber der lokalen Gesetzgebung.

Schicken Sie uns gern eine Mail, wenn Sie KOSTENLOS zur österreichischen USt-Registrierung und USt-Compliance beraten werden möchten.

Das österreichische Steuerrecht

Die Umsatzsteuer wurde als USt MwSt 1973 in Österreich eingeführt und wird vom Bundesministerium für Finanzen verwaltet.

Die österreichische USt-Registrierung

Ausländische Unternehmen haben die Möglichkeit, sich in Österreich umsatzsteuerlich zu registrieren, ohne eine inländische Firma zu gründen; dies bezeichnet man als umsatzsteuerpflichtigen Handel für nicht im Inland ansässige Unternehmen. In Österreich gibt es keine Schwelle für die Registrierung nichtansässiger Händler und eine Umsatzsteuernummer muss spätestens 30 Tage nach der ersten zu versteuernden Lieferung bei der Steuerbehörde beantragt werden. Das gilt auch für die Fälle, in denen ausländische Unternehmen innergemeinschaftliche Erwerbungen tätigen, da auch hierbei eine Umsatzsteuerregistrierung nötig sein kann.

Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind, müssen in einigen Fällen vor Ort einen Fiskalvertreter bestimmen.

Es bestehen genaue Regeln bezüglich der Fälle, in denen eine Registrierung erforderlich ist. Übliche Situationen, in denen eine österreichische USt-Registrierung vonnöten ist, sind:

Warenimport via Österreich in die EU

Kauf und Verkauf von Waren in Österreich

Waren in österreichischen Lagerhäusern als Bestand vorhalten

Waren aus Österreich in andere EU-Länder verkaufen

Waren aus anderen EU-Ländern nach Österreich einführen

Fernabsatz aus anderen EU-Ländern an private Kunden in Österreich, z. B. Internet-Vertrieb

Die österreichische USt-Registrierung dauert um die 3 Wochen, die Dauer kann im Einzelfall jedoch abweichen.

Die österreichische USt-Compliance

Es bestehen genaue Regeln bezüglich Dokumentation und Ablauf österreichischer Transaktionen, darunter Richtlinien zu:

Anforderungen an die Rechnungsstellung in Österreich

Meldung und Umrechnung ausländischer Währungen

Berichtigung von Fehlern aus vorhergehenden Steuererklärungen

welche Aufzeichnungen im Rahmen der Buchhaltung vorzunehmen sind

Die österreichischen Steuersätze

Der normale Steuersatz liegt in Österreich – bereits seit Januar 1984 – bei 20%. Es gibt auch ermäßigte Steuersätze von 19%, 12% und 10% auf Lebensmittel, Bücher, Miete für Unterkünfte und andere Waren und Dienstleistungen.

Es gibt viele Abweichungen von den obengenannten Steuersätzen wie z. B. steuerbefreite Lieferungen. Kontaktieren Sie uns gern, um Genaueres zu erfahren: info@tmf-vat.de

Die österreichische USt-Erklärung

Unternehmen mit österreichischer Steuernummer müssen in regelmäßigen Abständen Steuererklärungen abgeben, in denen detailliert über steuerpflichtige Lieferungen (Verkäufe) und Investitionen (Kosten) Rechenschaft abgelegt werden muss. Im Allgemeinen müssen in Österreich USt-Erklärungen monatlich oder vierteljährlich abgegeben werden, die Regeln und Anträge sind komplex. USt-Erklärungen sind in Österreich innerhalb von 45 Tagen nach dem betreffenden Zeitraum einzureichen. Zusätzlich ist eine jährliche USt-Erklärung jeweils im Juni des Folgejahres fällig.

Steuererklärungen können durch das österreichische FinanzOnline-System elektronisch übermittelt werden, es liegt aber nur in einer deutschsprachigen Version vor.

Österreichische Intrastat-Handelsmeldungen und Zusammenfassende Meldungen

Neben den USt-Erklärungen müssen Unternehmen in Österreich u. U. zusätzliche statistische Informationen übermitteln.

Das österreichische Intrastat-System sieht monatliche Erklärungen vor, die alle Güterbewegungen zwischen Österreich und anderen EU-Staaten enthalten. Es existiert ein jährlicher Grenzwert für diese Meldungen.

Die österreichischen Zusammenfassenden Meldungen erfassen die Umsatzsteuernummern der Kunden und den Wert der mit ihnen im entsprechenden Zeitraum getätigten Verkäufe. Die ZM sollten vierteljährlich übermittelt werden, dies kann allerdings nur online über den FinanzOnline-Dienst der Steuerbehörde geschehen.

Klicken Sie hier, wenn Sie mehr Informationen zu Intrastat-Handelsmeldungen und Zusammenfassenden Meldungen benötigen.

Österreichische USt-Rückerstattungen

Wenn ein ausländisches Unternehmen keine steuerpflichtigen Lieferungen innerhalb Österreichs tätigt, jedoch österreichische USt auf lokale Waren oder Dienstleistungen bezahlen muss, kann es die USt mittels einer Steuerrückforderung zurückbekommen.

Klicken Sie hier, wenn Sie mehr über unseren Service zur Steuerrückforderung erfahren möchten.

Um sich über unsere USt-Services für Österreich zu informieren, sollten Sie unser britisches Büro kontaktieren, da von hier aus die europäischen USt-Services koordiniert werden. TMF unterhält jedoch auch drei Büros vor Ort in Österreich.

info@tmf-vat.de

+49 69 222 279 28

 
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