Polnische Umsatzsteuer

Polen fällt seit 2004 unter die EU-USt-Gesetzgebung und ist Teil des europäischen Binnenmarkt-Wirtschaftsraums. Eine Umsatzsteuer wurde erstmals im Juli 1993 in Polen eingeführt. Mehrwertsteuer-Richtlinien werden von der EU ausgegeben und legen die Prinzipien der USt-Gesetzgebung fest, die von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen. Diese Richtlinien haben Vorrang gegenüber der lokalen Gesetzgebung.

Schicken Sie uns gern eine Mail, wenn Sie KOSTENLOS zur polnischen USt-Compliance – einschließlich der obligatorischen Fiskalvertretung – beraten werden möchten.

Das polnische Steuerrecht

Das polnische Steuerrecht ist in verschiedenen Umsatzsteuergesetzen sowie dem Steuerstrafgesetz festgeschrieben und wird vom polnischen Finanzministerium [Ministerstwo Finansow] durchgesetzt.

Die polnische USt-Registrierung

Ausländische Unternehmen (von in- und außerhalb der EU) haben die Möglichkeit, sich in Polen umsatzsteuerlich zu registrieren, ohne eine inländische Firma oder eine dauerhafte Niederlassung zu gründen; dies bezeichnet man als umsatzsteuerpflichtigen Handel für nicht im Inland ansässige Unternehmen. In Polen gibt es keine Schwelle für die Registrierung nichtansässiger Händler und eine Umsatzsteuernummer muss vorhanden sein, bevor zu versteuernde Lieferungen anfallen. Es bestehen begrenzt Möglichkeiten, polnische Umsatzsteuer die im Zeitraum vor der Registrierung angefallen ist, zurückzufordern, die Strafzahlungen hierfür können jedoch hoch ausfallen.

Es bestehen genaue Regeln bezüglich der Fälle, in denen eine Registrierung erforderlich ist. Übliche Situationen, in denen eine polnische USt-Registrierung vonnöten ist, sind:

  • Warenimport nach Polen
  • Organisation von Live-Veranstaltungen, Konferenzen etc. in Polen
  • Waren aus Polen in andere EU-Länder verkaufen
  • Fernabsatz an private Kunden in Polen, z. B. Internet-Vertrieb

Die polnische USt-Registrierung dauert durchschnittlich 3 Wochen, die Dauer kann im Einzelfall jedoch abweichen.

Schreiben Sie uns gern eine Mail, wenn Sie KOSTENLOS zur polnischen USt-Registrierung beraten werden möchten.

Die polnische USt-Compliance

Es bestehen genaue Regeln bezüglich Dokumentation und Ablauf polnischer Transaktionen, darunter Richtlinien zu:

  • Anforderungen an die (postalische wie elektronische) Rechnungsstellung in Polen
  • Meldung und Umrechnung ausländischer Währungen
  • Berichtigung von Fehlern aus vorhergehenden Steuererklärungen
  • Gutschriftsanzeigen und Korrekturen
  • welche Aufzeichnungen im Rahmen der Buchhaltung vorzunehmen sind

In Polen bestehen strenge Regelungen bezüglich des Aussehens und des Formats der von den Unternehmen bzw. ihren Steuerbevollmächtigten vorzuhaltenden USt-Unterlagen.

Die polnischen Steuersätze

Der normale Steuersatz liegt in Polen bei 22%. Es gibt auch ermäßigte Steuersätze von 7% und 3% auf bestimmte Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und verschiedene Dienstleistungen. Einige Dienstleistungen sind in Polen von der Steuer befreit, so z. B. die Post.

Es gibt viele Abweichungen von den obengenannten Steuersätzen wie z. B. steuerbefreite Lieferungen. Kontaktieren Sie uns gern, um Genaueres zu erfahren: info@tmf-vat.de

Die polnische USt-Erklärung

Unternehmen mit polnischer Steuernummer müssen in regelmäßigen Abständen Zahlungen entrichten. Die Steuerunterlagen sowie die Zahlungen müssen entweder monatlich oder vierteljährlich abgegeben werden. Bei vierteljährlicher Abgabe müssen für diesen Zeitraum Vorauszahlungen geleistet werden. Polnische Steuerguthaben sollten eigentlich innerhalb von 60 Tagen (180 Tagen, wenn keine steuerpflichtigen Lieferungen vorliegen) erstattet werden, dies dauert allerdings sehr viel länger, wenn eine Steuerprüfung ansteht.

Polnische Intrastat-Handelsmeldungen

Neben den USt-Erklärungen müssen Unternehmen in Polen u. U. zusätzliche statistische Informationen übermitteln.

Die polnischen Intrastat-Handelsmeldungen enthalten Verkäufe (Auslieferungen) und Ankäufe (Erwerbungen) innerhalb des EU-Raums. Wenn der jährliche Grenzwert einmal überschritten ist, müssen sie monatlich abgegeben werden.

Klicken Sie hier, um die aktuellen polnischen Intrastat-Grenzwerte einzusehen.

Polnische USt-Rückerstattungen

Wenn ein ausländisches Unternehmen steuerpflichtige Lieferungen nach Polen tätigt, jedoch nicht die Möglichkeit hat, eine polnische Steuernummer zu bekommen, oder einfach polnische USt auf lokale Waren oder Dienstleistungen bezahlen muss, kann es die USt mittels einer Steuerrückforderung zurückbekommen.

Seit dem 1. Januar 2010 werden USt-Rückerstattungen für alle Geschäfte innerhalb der EU bei der heimischen Steuerbehörde des Antragstellers beantragt.

Schreiben Sie unserem USt-Team für Polen eine Mail, um KOSTENLOSE Beratung zu erhalten.

Um sich über unsere USt-Services für Polen zu informieren, sollten Sie unser britisches Büro kontaktieren, da von hier aus die europäischen USt-Services koordiniert werden. TMF unterhält 35 Büros in Europa und 87 weltweit; in Polen ist TMF in Warschau und Katowice vertreten..

info@tmf-vat.de

+49 69 222 279 28

 
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