Rumänische Umsatzsteuer |
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Rumänien fällt unter die EU-USt-Gesetzgebung und ist Teil des europäischen Binnenmarkt-Wirtschaftsraums. Mehrwertsteuer-Richtlinien werden von der EU ausgegeben und legen die Prinzipien der USt-Gesetzgebung fest, die von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen. Diese Richtlinien haben Vorrang gegenüber der lokalen Gesetzgebung. Klicken Sie hier, um mehr über die 5%-Erhöhung der Umsatzsteuer auf 24% im Juni 2010 zu erfahren. Das rumänische SteuerrechtDas rumänische Umsatzsteuerrecht wird vom rumänischen Finanzministerium verwaltet. Die rumänische USt-RegistrierungAusländische Unternehmen haben die Möglichkeit, sich in Rumänien umsatzsteuerlich zu registrieren, ohne eine inländische Firma zu gründen; dies bezeichnet man als umsatzsteuerpflichtigen Handel für nicht im Inland ansässige Unternehmen. In Rumänien gibt es keine Schwelle für die Registrierung nichtansässiger Händler und eine Umsatzsteuernummer muss vorhanden sein, bevor zu versteuernde Lieferungen anfallen. Es bestehen genaue Regeln bezüglich der Fälle, in denen eine Registrierung erforderlich ist. Übliche Situationen, in denen eine rumänische USt-Registrierung vonnöten ist, sind:
Die rumänische USt-ComplianceEs bestehen genaue Regeln bezüglich Dokumentation und Ablauf rumänischer Transaktionen, darunter Richtlinien zu:
Die rumänischen SteuersätzeDer normale Steuersatz liegt in Rumänien bei 24%. Es gibt auch einen ermäßigten Steuersatz von 9%. Klicken Sie hier, um mehr über die 5%-Erhöhung der Umsatzsteuer auf 24% im Juni 2010 zu erfahren. Es gibt viele Abweichungen von den obengenannten Steuersätzen wie z. B. steuerbefreite Lieferungen. Kontaktieren Sie uns gern, um Genaueres zu erfahren: info@tmf-vat.de Die rumänische USt-ErklärungUnternehmen mit rumänischer Steuernummer müssen in regelmäßigen Abständen Steuererklärungen abgeben, in denen detailliert über steuerpflichtige Lieferungen (Verkäufe) und Investitionen (Kosten) Rechenschaft abgelegt werden muss. Im Allgemeinen müssen in Rumänien USt-Erklärungen von nichtansässigen Händlern monatlich abgegeben werden und sind bis zum 25. des Folgemonats einzureichen. Rumänische FiskalvertreterObwohl es für europäische Unternehmen, die sich in Bulgarien umsatzsteuerlich registrieren wollen, nicht notwendig ist, einen Fiskalvertreter zu beauftragen. Ist es jedoch weiterhin notwendig, einen Firmenvertreter in Bulgarien vor Ort zu haben, der im Interesse des Unternehmens agieren kann und der es den bulgarischen Steuerbehörden ermöglicht, Kontakt aufzunehmen, Steuerprüfungen durchzuführen und Rechnungen und Akten zu überprüfen. Für außereuropäische Unternehmen ist es verpflichtend, in Bulgarien einen Fiskalvertreter zu beauftragen. Rumänische Intrastat-Handelsmeldungen und Zusammenfassende MeldungenNeben den USt-Erklärungen müssen Unternehmen in Rumänien u. U. zusätzliche statistische Informationen übermitteln. Die rumänischen Zusammenfassenden Meldungen (als Teil des sogenannten »Recapitulative Report«) erfassen innergemeinschaftliche Auslieferung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen. Der RR muss monatlich bis zum 25. des Folgemonats übermittelt werden und muss zusätzlich Erwerbungen erfassen (Empfangsbestätigungen zu Waren und Dienstleistungen die aus anderen EU-Staaten eingekauft werden). Nur für Waren müssen, sobald ein bestimmter Grenzwert überschritten ist, rumänische Intrastat-Handelsmeldungen abgegeben werden, die Verkäufe und Ankäufe verzeichnen. Sie müssen monatlich bis zum 15. des Folgemonats an das rumänische Amt für Statistik übermittelt werden. Rumänische USt-RückerstattungenWenn ein ausländisches Unternehmen steuerpflichtige Lieferungen nach Rumänien tätigt, jedoch nicht die Möglichkeit hat, eine rumänische Steuernummer zu bekommen, oder einfach rumänische USt auf lokale Waren oder Dienstleistungen bezahlen muss, kann es die USt mittels einer Steuerrückforderung zurückbekommen. Klicken Sie hier, wenn Sie mehr über unseren Service zur Steuerrückforderung erfahren möchten. Wie TMF Sie in Rumänien unterstützen kannWenn Sie Unterstützung bezüglich der rumänischen Umsatzsteuer oder darüber hinaus benötigen, bietet TMF Ihnen gern Hilfe an. Unser britisches Koordinations-Zentrum ist der richtige Ansprechpartner und kann Sie an TMF Bukarest weitervermitteln. +49 69 222 279 28 |
