UST in Tschechien

Seit 2004 fällt Tschechien unter die EU-USt-Gesetzgebung und ist Teil des europäischen Binnenmarkt-Wirtschaftsraums. Erstmals wurde eine Umsatzsteuer – »Daň z přidané hodnoty« bzw. DPH – im Jahr 1993 in der damaligen Tschechoslowakei eingeführt. Heute werden die Mehrwertsteuer-Richtlinien von der EU ausgegeben und legen die Prinzipien der USt-Gesetzgebung fest, die von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen. Diese Richtlinien haben Vorrang gegenüber der lokalen Gesetzgebung.

Schicken Sie uns gern eine Mail, wenn Sie KOSTENLOS zur tschechischen USt-Registrierung bzw. USt-Erklärung einschließlich steuerlicher Vertretung beraten werden möchten.

Das tschechische Steuerrecht

Die tschechische Umsatzsteuer wird vom tschechischen Finanzamt [Finanční úřad] administriert.

Die tschechische USt-Registrierung

Sowohl Unternehmen aus der EU als auch von außerhalb haben die Möglichkeit, sich in Tschechien umsatzsteuerlich zu registrieren, ohne eine inländische Firma zu gründen; dies bezeichnet man als umsatzsteuerpflichtigen Handel für nicht im Inland ansässige Unternehmen. In Tschechien gibt es keine Schwelle für die Registrierung nichtansässiger Händler, eine Umsatzsteuernummer muss aber vorhanden sein, bevor zu versteuernde Lieferungen anfallen. Es bestehen begrenzt Möglichkeiten, tschechische Umsatzsteuer die im Zeitraum vor der Registrierung angefallen ist, zurückzufordern, die Strafzahlungen hierfür können jedoch hoch ausfallen.

Es bestehen genaue Regeln bezüglich der Fälle, in denen eine Registrierung erforderlich ist. Übliche Situationen, in denen eine tschechische USt-Registrierung vonnöten ist, sind:

  • Warenimport nach Tschechien
  • Organisation von Live-Veranstaltungen, Konferenzen etc. in Tschechien
  • Waren aus Tschechien in andere EU-Länder verkaufen
  • Fernabsatz an private Kunden in Tschechien, z. B. Internet-Vertrieb

Die tschechische USt-Registrierung dauert durchschnittlich 3 Wochen, die Dauer kann im Einzelfall jedoch abweichen.

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Die tschechische USt-Compliance

Es bestehen genaue Regeln bezüglich Dokumentation und Ablauf tschechischer Transaktionen, darunter Richtlinien zu:

  • Anforderungen an die (postalische wie elektronische) Rechnungsstellung in Tschechien
  • Meldung und Umrechnung ausländischer Währungen
  • Berichtigung von Fehlern aus vorhergehenden Steuererklärungen
  • Gutschriftsanzeigen und Korrekturen
  • welche Aufzeichnungen im Rahmen der Buchhaltung vorzunehmen sind

Die tschechischen Steuersätze

Der normale Steuersatz liegt in Tschechien seit dem 1. Januar 2010 bei 20%. Es gibt auch einen ermäßigten Steuersatz von 10% auf Lebensmittel, Bücher und einige Dienstleistungen. Bestimmte Dienstleistungen wie Post und Finanzdienstleistungen sind in Tschechien von der Steuer befreit.

Es gibt viele Abweichungen von den obengenannten Steuersätzen wie z. B. steuerbefreite Lieferungen. Kontaktieren Sie uns gern, um Genaueres zu erfahren: info@tmf-vat.de

Die tschechische USt-Erklärung

Unternehmen mit tschechischer Steuernummer müssen in regelmäßigen Abständen Zahlungen entrichten. Im Allgemeinen müssen die Steuerunterlagen sowie die Zahlungen in Tschechien vierteljährlich abgegeben werden. Tschechische Steuerguthaben sollten eigentlich innerhalb von 30 Tagen erstattet werden, dies dauert im Normalfall allerdings oft sehr viel länger.

Tschechische Intrastat-Handelsmeldungen

Neben den USt-Erklärungen müssen Unternehmen in Tschechien u. U. zusätzliche statistische Informationen übermitteln.

Die tschechischen Intrastat-Handelsmeldungen, die Verkäufe (Auslieferungen) und Ankäufe (Erwerbungen) innerhalb des EU-Raums enthalten, müssen monatlich abgegeben werden, sobald der jährliche Grenzwert einmal überschritten ist.

Klicken Sie hier, um sich über die aktuellen tschechischen Grenzwerte zu informieren.

Tschechische USt-Rückerstattungen

Wenn ein ausländisches Unternehmen steuerpflichtige Lieferungen nach Tschechien tätigt, jedoch nicht die Möglichkeit hat, eine tschechische Steuernummer zu bekommen, oder einfach tschechische USt auf lokale Waren oder Dienstleistungen bezahlen muss, kann es die USt mittels einer Steuerrückforderung zurückbekommen.

Seit dem 1. Januar 2010 werden USt-Rückerstattungen für alle Geschäfte innerhalb der EU bei der heimischen Steuerbehörde des Antragstellers beantragt.

Schreiben Sie unserem USt-Team für Tschechien eine Mail, um KOSTENLOSE Beratung zu erhalten.

TMF unterhält Büros in Prag sowie 35 weitere Büros in Europa und 87 Büros weltweit. Um sich über unsere internationalen USt-Services zu informieren, kontaktieren Sie bitte unser britisches Koordinations-Büro.

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+49 (0)69 222 279 28

 
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