Slowakische Umsatzsteuer

Die Slowakei fällt seit 2004 unter die EU-USt-Gesetzgebung und ist Teil des europäischen Binnenmarkt-Wirtschaftsraums. Umsatzsteuer (bzw. DPH) wurde erstmals im März 1993 eingeführt. Mehrwertsteuer-Richtlinien werden von der EU ausgegeben und legen die Prinzipien der USt-Gesetzgebung fest, die von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen. Diese Richtlinien haben Vorrang gegenüber der lokalen Gesetzgebung.

Schicken Sie uns gern eine Mail, wenn Sie KOSTENLOS zur slowakischen USt-Compliance einschließlich steuerlicher Vertretung beraten werden möchten.

Das slowakische Steuerrecht

Das slowakische Umsatzsteuerrecht wird vor Ort jeweils vom lokalen Finanzamt verwaltet und ist zentral in der slowakischen Abgabenordnung festgeschrieben.

Die slowakische USt-Registrierung

Ausländische Unternehmen (von in- und außerhalb der EU) haben die Möglichkeit, sich in der Slowakei umsatzsteuerlich zu registrieren, ohne eine inländische Firma zu gründen; dies bezeichnet man als umsatzsteuerpflichtigen Handel für nicht im Inland ansässige Unternehmen. In der Slowakei gibt es keine Schwelle für die Registrierung nichtansässiger Händler und eine Umsatzsteuernummer muss vorhanden sein, bevor zu versteuernde Lieferungen anfallen. Es bestehen begrenzt Möglichkeiten, polnische Umsatzsteuer die im Zeitraum vor der Registrierung angefallen ist, zurückzufordern, die Strafzahlungen hierfür können jedoch hoch ausfallen.

Es bestehen genaue Regeln bezüglich der Fälle, in denen eine Registrierung erforderlich ist. Übliche Situationen, in denen eine slowakische USt-Registrierung vonnöten ist, sind:

  • Warenimport in die Slowakei
  • Organisation von Live-Veranstaltungen, Konferenzen etc. in der Slowakei
  • Waren aus der Slowakei in andere EU-Länder verkaufen
  • Fernabsatz an private Kunden in der Slowakei, z. B. Internet-Vertrieb

Die slowakische USt-Registrierung dauert durchschnittlich 4 Wochen, die Dauer kann im Einzelfall jedoch abweichen.

Schreiben Sie uns gern eine Mail, wenn Sie KOSTENLOS zur slowakischen Umsatzsteuer-Registrierung beraten werden möchten.

Die slowakische USt-Compliance

Es bestehen genaue Regeln bezüglich Dokumentation und Ablauf slowakischer Transaktionen, darunter Richtlinien zu:

  • Anforderungen an die (postalische wie elektronische) Rechnungsstellung in der Slowakei
  • Meldung und Umrechnung ausländischer Währungen
  • Berichtigung von Fehlern aus vorhergehenden Steuererklärungen
  • Gutschriftsanzeigen und Korrekturen
  • welche Aufzeichnungen im Rahmen der Buchhaltung vorzunehmen sind

In der Slowakei bestehen strenge Regelungen bezüglich des Aussehens und des Formats der von den Unternehmen bzw. ihren Steuerbevollmächtigten vorzuhaltenden USt-Unterlagen.

Die slowakischen Steuersätze

Der normale Steuersatz liegt in der Slowakei bei 19%. Es gibt auch ermäßigte Steuersätze von 10% und 6% auf Lebensmittel, Bücher und verschiedene Dienstleistungen. Einige Dienstleistungen sind in Polen von der Steuer befreit, so z. B. Finanzdienstleistungen und die Post.

Klicken Sie hier, um mehr über die 1%-ige USt-Erhöhung in die Slowakei für 2011 zu erfahren.

Es gibt viele Abweichungen von den obengenannten Steuersätzen wie z. B. steuerbefreite Lieferungen. Kontaktieren Sie uns gern, um Genaueres zu erfahren: info@tmf-vat.de

Die slowakische USt-Erklärung

Unternehmen mit slowakischer Steuernummer müssen in regelmäßigen Abständen Zahlungen entrichten. Im Allgemeinen müssen die Steuerunterlagen sowie die Zahlungen in der Slowakei monatlich oder vierteljährlich abgegeben werden. Slowakische Steuerguthaben sollten eigentlich innerhalb von 30 Tagen erstattet werden, dies dauert im Normalfall allerdings oft sehr viel länger und die Guthaben können in die folgende USt-Erklärung übernommen werden.

Slowakische Intrastat-Handelsmeldungen

Neben den USt-Erklärungen müssen Unternehmen in der Slowakei u. U. zusätzliche statistische Informationen übermitteln.

Die slowakischen Intrastat-Handelsmeldungen, die Verkäufe (Auslieferungen) und Ankäufe (Erwerbungen) innerhalb des EU-Raums enthalten, müssen monatlich abgegeben werden, sobald der jährliche Grenzwert einmal überschritten ist.

Klicken Sie hier, um sich über die aktuellen slowakischen Grenzwerte zu informieren.

Slowakische USt-Rückerstattungen

Wenn ein ausländisches Unternehmen steuerpflichtige Lieferungen in die Slowakei tätigt, jedoch nicht die Möglichkeit hat, eine slowakische Steuernummer zu bekommen, oder einfach slowakische USt auf lokale Waren oder Dienstleistungen bezahlen muss, kann es die USt mittels einer Steuerrückforderung zurückbekommen.

Seit dem 1. Januar 2010 werden USt-Rückerstattungen für alle Geschäfte innerhalb der EU bei der heimischen Steuerbehörde des Antragstellers beantragt.

Schreiben Sie unserem USt-Team für die Slowakei eine Mail, um KOSTENLOSE Beratung zu erhalten.

TMF unterhält Büros in Bratislava sowie 35 weitere Büros in Europa und 87 Büros weltweit. Um sich über unsere internationalen USt-Services zu informieren, kontaktieren Sie bitte unser britisches Koordinations-Büro.

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