+++ 29.1.12: Frankreich kündigt Umsatzsteuererhöhung auf 21,2 % an +++ Italien: sofortiger Anstieg der MwSt auf 21% +++ Ungarn: Anstieg der USt auf 27% +++ Griechenland: Das griechische Parlament hat eine erneute Amnestie mit Straffreiheit für das Begleichen ausstehender Versicherungssteuer bis Ende September beschlossen. +++ USA: Nur 43 Staaten haben bisher Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht, um die jeweiligen Staatsgesetze mit dem NRRA [Nonadmitted and Reinsurance Reform Act] in Einklang zu bringen, der am 21. Juli in Kraft getreten ist. +++ Italien: Erhöhung der Versicherungssteuer auf KfZ-Versicherungen. +++ Australien: In New South Wales sind die Sätze der Feuerwehr-Abgabe auf Gebäude und Feuerversicherungen erhöht worden. +++ Irland: Spekulation um eine neue Abgabe auf Versicherungsprämien +++ Philippinen: Vorschlag ueber eine befristete Erdbeben-Abgabe auf Versicherungsprämien +++ Ungarn: Die neue Abgabe auf Prämien und Gebühren aus anderen Finanzdienstleistungen wird noch bis mindestens 2014 erhoben werden. Die Abgabe wird fortan nicht mehr mit 6,2 % sondern nach einem gestaffelten Tarif berechnet. +++ Februar 2011 – Mexiko: Eine neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Bermuda wird die Witholding Tax (Quellensteuer) von derzeit 40 % senken. Es wird erwartet, dass dies viele Versicher aus Mexiko nach Bermuda locken wird, um dort Captive-Unternehmen zu gründen.+++ Lettland: Anstieg der Umsatzsteuer um einen Prozentpunkt auf 22 % ab Januar 2011 +++ Niederlande: Das Ministerium der Finanzen bestätigt, dass der Anstieg der Versicherungssteuer auf 9,7 % lediglich vom 01.03.2011 bis zum 01.01.2015 gültig ist. Danach wird die Steuer dann auf 9,5 % gesenkt werden +++ Finnland: Anstieg der Umsatzsteuer um einen Prozentpunkt ab Juli 2010 +++ Spanien: Anstieg der Umsatzsteuer um zwei Prozentpunkte ab Juli 2010 +++ Portugal: Anstieg der Umsatzsteuer um einen Prozentpunkt ab Juli 2010 +++ Griechenland: Anstieg der Umsatzsteuer um zwei Prozentpunkte ab Juli 2010. +++ Rumänien: Anstieg der Umsatzsteuer um fünf Prozentpunkte ab Juli 2010 +++ Florida: Die Catastrophe Fund Levy, die auf die meisten Surplus Lines-Sparten erhoben wird, steigt diesen Monat von 1 % auf 1,3 % an. +++ Bulgarien: Das Gesetz zur Einführung einer Versicherungssteuer wurde endlich verabschiedet und tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Auch nicht in Bulgarien ansässige FOS-Versicherer müssen die Steuer in Höhe von 2 Prozent erheben. +++ Bulgarien: um den Tourismus zu stärken wird die USt auf 9% gesenkt +++ Kanada: die Wähler in Ontario bekommen die Gelegenheit, die im Juli beschlossene Regelung zur Harmonized Sales Tax zurückzuweisen +++ China: die Gewerbesteuer in Höhe von 5% wird für etliche Dienstleistungen durch die Umsatzsteuer +++ Zypern: innerhalb der Regierung wird ein Vorschlag zur Erhöhung der USt um 1% auf dann 16% diskutiert +++ EU: die Frist zur Rückführung der Umsatzsteuer wurde von September 2010 auf März 2011 verschoben +++ EU: neue Direktive befreit die Übertragung von (Rück-)Versicherungsverträgen von der USt +++ Deutschland: viele mit dem reduzierten Umsatzsteuer-Satz belegte Ausnahmen könnten zurückgenommen werden (z.B. Hotels) +++ Deutschland: überarbeitete Liste von Nicht-EU-Ländern die auf Ausgaben Umsatzsteuer-Rückforderungen geltend machen können (Tawain hinzugefügt) +++ Griechenland: der reduzierte Steuersatz von 11% könnte auf 13% erhöht werden +++ Griechenland: die Regierung dementiert Pläne zu einer dritten USt-Erhöhung auf 25% aufgrund der sich verschlechternden Finanzlage +++ Indien: Zentralregierung und Bundesstaaten erzielen weiterhin keine Einigung bezüglich der Umsetzung der MwSt im April 2011 +++Portugal: Wegen verlangsamter Defizit-Senkung wird vorgeschlagen, die Umsatzsteuer um 2% auf 23% zu erhöhen +++ Neuseeland: ERINNERUNG: die MwSt stieg am 1. Oktober um 2,5% auf 15% +++ Slowakei: die USt soll ab Januar 2011 um 1% auf 20% steigen +++ Thailand: der USt-Satz bleibt reduziert auf 7% bis September 2012 +++ Großbritannien: Steuerbehörde HMRC warnt vor Fortschreiten des "USt-Betrugskarussells" in den Energiesektor +++ +++ Griechenland: Nachdem die Regierung kürzlich noch eine straffreie Selbstanzeige bzgl. nicht abgeführter Versicherungssteuer zugelassen hatte, wurde jetzt ein neues Strafsystem eingeführt, mit dem die Regierung sehr hohe Säumnis- und Verspätungszuschläge auferlegen kann. +++ Niederlande: Zusätzlich zur Änderung des VersSt-Satzes von 7,5 % auf 9,5 % hat die Regierung bekannt gegeben, dass die Pflicht zur Ernennung eines Fiskalvertreters für FOS-Versicherer im neuen Jahr entfällt. +++ Großbritannien: Die Steuerbehörde HMRC hat in einem Rundschreiben bestätigt, dass es im Rahmen der Steuersatzerhöhung von 5 % auf 6 % zum 4.1.2011 keine Übergangsfrist geben wird. +++ Australien: Die Insurance Protection Tax in New South Wales wird abgeschafft. Diese Steuer wurde vor zehn Jahren eingeführt, als der Versicherer HIH vor dem Aus stand. +++ Österreich: ERINNERUNG: Der Schwellenwert für Fernabsatz fällt von 100 000 Euro auf 35 000 Euro jährlich. +++ EU: Der Ministerrat einigt sich auf die Einrichtung einer europaweiten Steuerfahndung, Eurofisc, um Steuerbetrug zu bekämpfen. +++ EU: schlägt 1%-ige Umsatzsteuer als Beitrag zum Haushalt der Kommission vor. +++ Griechenland: neue drakonische Strafen und Bußgelder für Verstöße gegen USt-Recht +++ Indien: Umsetzung der MwSt auf Oktober 2011 verschoben +++ Indien: Chandigarh wird die USt auf viele Produkte von 1% auf 5% erhöhen. +++ Italien: neue USt-Befreiung für Gewerbe mit einem jährlichen Umsatz unter 30 000 Euro +++ Jersey: wird die MwSt ab Juli 2011 von 3% auf 5% erhöhen. +++ Liechtenstein: bestätigt, sich der Schweizer USt-Erhöhung für 2011 anschließen zu wollen. +++ Malaysia: Die Dienstleistungssteuer wird von 5% auf 6% erhöht. +++ Malta: Die USt für Hotel-Übernachtungen wird von 5% auf 7% steigen. +++ Pakistan: verfehlt das Ziel einer Umsatzsteuer-Einführung für 2010. +++ Seychellen: treiben die Einführung einer USt für Anfang 2010 weiter voran. +++ Schweden: plant die Umsatzsteuer für Restaurants und Catering zu halbieren. +++ Schweden: neue Maßnahmen zur Unterbindung von Betrug auf dem Gebiet der Importsteuer-Befreiung für steigende Entlastung +++ Schweiz: Die Steuerbehörde veröffentlicht Leitlinien zu den neuen USt-Satz-Veränderungen für 2011. +++ Ukraine: Die USt wird 2012 um 3% auf 17% sinken. +++

GST in den USA

Die US-amerikanische Verkaufssteuer (Sales Tax)

Mit ihren komplizierten und in 45 amerikanischen Bundesstaaten teils unterschiedlichen Compliance-Regeln kann die Verkaufssteuer eine nicht unerhebliche, schwer zu überwindende Hürde für den erfolgreichen Handel innerhalb der USA darstellen. Diese Herausforderung wird noch erschwert durch die wachsende Überprüfungswut der bundesstaatlichen Steuerbehörden bezüglich der Steuererklärungen, von der sich zusätzliche Einnahmen erhofft werden.

Klicken Sie hier, wenn Sie KOSTENLOS zu den jeweiligen Steuersätzen der einzelnen Bundesstaaten beraten werden möchten.

TMF USA kann Ihnen eine effiziente und kostengünstige Lösung für die verwaltungsintensiven und zeitraubenden Anforderungen an US-amerikanische Steuererklärungen bieten, indem Sie mit uns nur einen einzigen Ansprechpartner für die Verkaufssteuer-Compliance der gesamten Vereinigten Staaten benötigen.

45 unabhängige Steuergesetzgebungen

Die US-amerikanische Verkaufssteuer ist eine Verbrauchssteuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen an den Endverbraucher. Im Gegensatz zur USt oder MwSt wird nur die letzte Transaktion mit dem Endverbraucher besteuert, während die restlichen Firmen innerhalb der Lieferkette keine Steuer erheben oder erklären müssen. Meistens ist daher der Verkäufer gegenüber dem jeweiligen Bundesstaat verantwortlich für Berechnung, Einnahme und Abführung der Verkaufssteuer.

Sie wird sowohl vom Bundesstaat als auch den kommunalen Behörden erhoben und durch den Händler verwaltet, der daher verantwortlich dafür ist, eine kombinierte Steuer einzunehmen. Der Händler muss dann Verkaufssteuer erheben, wenn er eine »Verbindung« zum jeweiligen Staat hat, will sagen, die physische Anwesenheit von Angestellten, Betriebsstätten oder Warenbeständen. Alles in allem entspricht das dem Niederlassungsprinzip.

Die Verkaufssteuer wurde erstmals 1921 in West Virginia erhoben und hat seitdem in 45 Bundesstaaten Verbreitung gefunden. Die USA sind damit weltweit eines der wenigen Länder, die sich noch einer »Endverkaufssteuer« bedienen. In den meisten OECD-Ländern findet mittlerweile ein vollständig etabliertes USt- oder MwSt-System Anwendung. Hier erfahren Sie mehr zur USt.

Jeder Bundesstaat erstellt seine eigenen Compliance-Richtlinien, wodurch weitreichende Unterschiede entstehen, nämlich darin,

- welche Waren und Dienstleistungen steuerpflichtig sind (so sind z. B. Nahrungsmittel und Kleidung häufig steuerbefreit)

- welche formalen Anforderungen an die Rechnungsstellung bestehen (z. B. die Rechtsgrundlage der Steuer)

- welche Anforderungen bezüglich der Registrierung in den unterschiedlichen Staaten bestehen

sowie bei

- Abgabe-Zeiträumen und -Fristen für Erklärungen

- der Verkaufssteuer-Erklärung

- Geldbußen und Ordnungsstrafen bei Verstößen gegen die Compliance

- Abläufen der Steuerprüfung

Diese Unterschiede sorgen dafür, dass es sehr wichtig ist zu planen, wie die Rechnungen formal aufgebaut sind und in welchem Bundesstaat die Steuer fällig werden soll. Sorgfältige Planung gleich zu Beginn ist essentiell, um zu gewährleisten, dass die Erkundigungen der Steuerbehörden möglichst gering ausfallen.

Wie TMF USA Ihnen dabei helfen kann, die Schwierigkeiten bezüglich der Verkaufssteuer für Ihr Unternehmen zu minimieren

Strategische Planung gleich zu Beginn Ihrer Unternehmungen in den USA ist essentiell, um Schwierigkeiten bezüglich der Verkaufssteuer sowie die Wahrscheinlichkeit von Geldbußen oder die Unannehmlichkeiten ausführlicher Befragungen durch die örtlichen Steuerbehörden zu vermeiden. Wenn Unternehmen in mehreren Bundesstaaten tätig sind, erhöht sich die Wichtigkeit eines effektiven Steuermanagements. Und hierbei kann TMF Ihnen helfen.

Die Services unserer US-amerikanischen Büros umfassen:

-     Einrichtung eines Steuer-Kalenders, um Ihre Steuerverpflichtungen erfolgreich zu verwalten

-     Zusammenführung aller Buchhaltungseinträge aus Ihrem System für die Aufnahme in die jeweiligen Steuererklärungen

-     Durchsicht aller Verbuchungen, um vollständige Konformität mit den Steuergesetzgebungen der jeweiligen Staaten und dem Sarbanes-Oxley Act (SOX) zu gewährleisten

-     Wir verschicken Zahlungserinnerungen oder tätigen in Ihrem Namen Überweisungen zur Begleichung steuerlicher Verpflichtungen

-     Wir stellen Ihnen Zusammenfassungen aller Steuererklärungen zur Verfügung, inklusive Ausgleich von Unstimmigkeiten

-     Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, uns jederzeit in Fragen der Verkaufssteuer-Compliance erreichen und sich beraten lassen zu können

-     Wir fungieren als erster Ansprechpartner für die Steuerbehörden aller betreffenden Staaten und kontaktieren Sie bezüglich aller wesentlicher Fragen

Treten Sie noch heute für eine kostenlose Durchsicht Ihrer die Verkaufssteuer betreffenden Anforderungen mit uns in Kontakt

Unsere Verkaufssteuer-Experten in den USA und Europa können Ihnen einen kurzen, vereinfachten Überblick darüber bieten, was Sie zu beachten haben, um in den USA steuerrechtlich konform zu agieren. Bitte wenden Sie sich an unsere US-amerikanischen Verkaufssteuer-Experten, um eine kurze Analyse Ihrer Anforderungen durchzuführen.

info@tmf-vat.de

+49 69 222 279 28

 
bottom illustration of a fence