GST in Australien

Die australische »Goods and Services Tax« [MwSt] wurde im Juli 2000 eingeführt. Sie entspricht dem MwSt-System der Europäischen Union, indem Sie eine Neuberechnung und Abführung von Steuern an die Steuerbehörden bei jeder Transaktion innerhalb der Verkaufskette bedingt.

Der Steuersatz der australischen MwSt beträgt zur Zeit 10 %.

Klicken Sie hier, wenn Sie KOSTENLOS zur australischen MwSt und der diesbezüglichen Compliance beraten werden möchten.

Voraussetzungen, um sich für die MwSt zu registrieren

Wenn ausländische Unternehmen Waren und Dienstleistungen anbieten, die »in Verbindung mit Australien« stehen, kann es sein, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, sich mehrwertsteuerlich zu registrieren. Dies beinhaltet dann auch die Verpflichtung regelmäßige Steuererklärungen abzugeben und den MwSt-Anteil ans australische Finanzamt abzuführen. Übliche Situationen, in denen eine australische MwSt-Registrierung vonnöten ist, sind:

-     Wenn Waren innerhalb Australiens geliefert werden

-     Wenn der ausländische Händler Waren nach Australien einführt, dort installiert oder zusammenbaut

-     Export von Waren aus Australien

-     Angebot von Immobilien, einschließlich Mietverhältnisse

-     Angebot von Dienstleistungen wie z.B. Beratungen sowie der Ausrichtung von Events in Sport und Unterhaltung

Schwellwert für die MwSt-Registrierung

Es gibt einen Schwellwert von 75 000 AUD im Jahr für die MwSt-Registrierung, der sowohl auf dem aktuellen als auch dem zu erwartenden Umsatz beruht. Wenn der jährliche Verkaufsumsatz unter dieser Schwelle liegt, ist die Registrierung nicht verpflichtend.

Viele Unternehmen, die unter dem Schwellwert liegen, entscheiden sich dennoch für eine freiwillige MwSt-Registrierung. Denn das ermöglicht ihnen, jegliche australische MwSt zurückzufordern, die durch das Angebot von Waren und Dienstleistungen entstanden ist, z.B. die MwSt auf Warenimporte oder auf Rechnungen von lokalen Zulieferern.

Die MwSt-Registrierung

Ausländische, nichtansässige Händler müssen einen in Australien ansässigen Steuerbevollmächtigten bestimmen. Der Bevollmächtigte ist verantwortlich für die gesamte Kommunikation zwischen dem Unternehmen und den australischen Steuerbehörden. Unter bestimmten Umständen verlangen die australischen Steuerbehörden zusätzlich vor Ort ein Bankkonto für die Auszahlung von Steuerguthaben oder ähnliche Rückzahlungen.

MwSt-Compliance

Sobald Unternehmen registriert sind, müssen sie regelmäßig MwSt-Erklärungen abgeben, die »BAS« [Business Activity Statements] genannt werden. Der Turnus hängt dabei vom Umsatz des Händlers ab und wird zum Zeitpunkt der Registrierung festgelegt.

Ein BAS muss alle Geschäfte des Unternehmens auflisten, die das Angebot von fraglichen Waren und Dienstleistungen betreffen.

Jegliche MwSt-Schuld sollte gleichzeitig mit dem Einreichen der BAS-Erklärung gezahlt werden.

Sollte sich ein Steuerguthaben ergeben (weil die MwSt-Ausgaben des Unternehmens die auf Verkäufe erhobenen Steuern innerhalb des Erklärungszeitraums überschreiten), werden vom Finanzamt häufig beweiskräftige Dokumente zu den betreffenden Geschäften eingefordert.

MwSt-Erstattung

Es gibt in Australien keine Möglichkeit einer MwSt-Rückforderung, die der 8. und 13. MwSt-Richtlinie der Europäischen Union entspräche. Stattdessen müssen sich nichtansässige Unternehmen wie oben beschrieben mehrwertsteuerlich registrieren.

Wie TMF Sie unterstützen kann

TMF kann nichtansässige Firmen dabei unterstützen, völlig im Einklang mit der australischen MwSt-Gesetzgebung zu agieren und deren Auswirkungen auf den Kapitalfluss zu minimieren. TMF hat Experten vor Ort in Melbourne und Sydney, die regelmäßig mit dem Finanzamt in Kontakt stehen und dadurch oft die günstigsten Vereinbarungen für ihre Klienten erzielen können.

Die MwSt-Services, die TMF kann, umfassen:

-     das Fungieren als Steuerbevollmächtigter für ausländische Händler in Australien

-     die Registrierung von Unternehmen bei den Steuerbehörden

-     immer aktuelle Beratung zur MwSt-Compliance, inklusive Vorgaben für die Rechnungsstellung und Regeln zur Währungsumrechnung

-     regelmäßige BAS-Erklärungen und MwSt-Abführungen

-     Abwicklung der Rückzahlung von Steuerguthaben

-     Kommunikation mit den Steuerbehörden, Beantwortung von Rückfragen und Abwicklung von Steuerprüfungen

Um mehr über TMFs weltweite USt/MwSt-Koordination zu erfahren, kontaktieren Sie uns gern:

info@tmf-vat.de

+49 69 222 279 28

 
bottom illustration of a fence