USt in China

Die USt auf Waren, verwaltet durch die staatliche Behörde für Steuerwesen, wurde in China 1994 eingeführt und löste die »Allgemeine Industrie- und Gewerbesteuer« [CICT] ab. Für bestimmte Dienstleistungen gibt es ein separates Steuersystem, nämlich die »Unternehmenssteuer« [BT].

Klicken Sie hier, wenn Sie KOSTENLOS zur chinesischen USt-Compliance – sowie zu Firmengründungen vor Ort – beraten werden möchten.

Voraussetzungen, um sich für die chinesische USt zu registrieren

Wenn Unternehmen oder Einzelpersonen steuerpflichtige Waren und zugehörige weiterverarbeitende Dienstleistungen anbieten oder Importe nach Festland-China tätigen, unterliegt das der USt. In China gibt es zwei Arten der USt-Registrierung: als Kleinunternehmer oder allgemeines Gewerbe. Es gibt unterschiedliche Schwellwerte für den Umsatz, um zu ermitteln, in welche Kategorie ein Unternehmen fällt (die Obergrenze liegt bei 800 000 RMB jährlich), und auch die Bedingungen bezüglich der Steuererklärungen sind unterschiedlich.

Übliche Situationen, in denen eine chinesische USt-Registrierung vonnöten ist, sind:

-     Wenn Waren nach China eingeführt werden

-     Wenn Waren in China hergestellt werden

-     Wenn Waren in China aufbereitet oder erneut verarbeitet werden

-     Montage in China

-     Export bestimmter Waren aus China

Schwellwert für die USt-Registrierung

Es gibt keinen Schwellwert für die USt-Registrierung, wenn zu versteuernde Lieferungen getätigt werden, ist eine Registrierung in China erforderlich. Die Bildung einer Organschaft zur Gruppenbesteuerung ist in China nicht zulässig.

Wenn nichtansässige Händler in China tätig sind

Anders als in Europa und vielen anderen Ländern weltweit können sich ausländische Unternehmen in China nicht als »nichtansässig« umsatzsteuerlich registrieren lassen. Wenn ein Händler Dienstleistungen in China anbietet, sind sein Vertreter vor Ort oder seine Kunden für Steuerbuchführung und Steuererklärung verantwortlich.

Nichtansässige Händler gründen in der Regel vor Ort eine Firma, um sich auf diese Weise umsatzsteuerlich registrieren zu können.

Chinesische USt-Compliance

Es bestehen genaue Regeln bezüglich Dokumentation und Ablauf chinesischer Geschäfte, darunter Richtlinien zu:

-     Anforderungen an die Rechnungsstellung in China (einschließlich autorisierter Software zur Rechnungsstellung)

-     Meldung und Umrechnung ausländischer Währungen

-     Gutschriftsanzeigen und Korrekturen

-     welche Aufzeichnungen im Rahmen der Buchhaltung vorzunehmen sind

Chinesische Steuersätze

Der reguläre Steuersatz der USt beträgt 17%. Es existieren aber noch andere Steuern wie die Unternehmenssteuer (zwischen 3 % und 20 %) auf Dienstleistungen.

Ein ermäßigter Steuersatz von 3% fällt an auf Nahrungsmittel, landwirtschaftliche Produkte u. a.

Für Kleinunternehmer liegt der maßgebliche USt-Satz bei 3 %, jedoch mit Einschränkungen bei der Absetzbarkeit.

Die Regelungen zur chinesischen USt-Erklärung und deren Einhaltung

Die Zeiträume und Fristen für USt-Abrechnung und USt-Erklärung variieren in China sehr stark abhängig von der Art der Waren. Die Bandbreite reicht dabei von »umgehend« bis »vierteljährlich«.

Bei kurzen Erklärungszeiträumen muss die Steuer innerhalb von 5 Tagen gezahlt werden. Bei monatlichem oder vierteljährlichem Turnus, sollte die USt innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf des betreffenden Zeitraums beglichen werden.

USt-Rückerstattung in China

In China besteht für Nichtansässige nicht die Möglichkeit, chinesische USt zurückzufordern.

Wie TMF China Sie bei der USt oder einer Firmengründung unterstützen kann

Die TMF-Gruppe kann ausländischen Unternehmen durch ihr Angebot professioneller Dienstleistungen dabei helfen, in China Fuß zu fassen, darunter: Firmengründung, Buchhaltung vor Ort, Steuer-Compliance-Dienste, einschließlich USt. Unsere Experten aus den TMF-Büros in Peking und Shanghai können Ihnen die folgenden Services anbieten:


  • Buchführung und verschiedene gesetzlich vorgeschriebene monatliche Meldungen
  • Konvertierung gemäß GAAP und konzernweite Berichte
  • Auszahlungen
  • Steuerberechnung und -anmeldung (Steuer-Compliance)
  • Bankgeschäfte
  • Verwaltung von Lohn und Sozialleistungen
  • Berechnung und Anmeldung von Lohnsteuer in China
  • Registrierung ausländischer Direktinvestitionen (WFOE/RO) in Shanghai und anderen chinesischen Städten
  • Jährliche und/oder kurzfristige konzernweite Services per Retainer-Zahlung einschließlich (aber nicht ausschließlich nur) Anmeldung in unterschiedlichen Provinzen bezüglich etwaiger Veränderungen und jährlicher standardisierter Auswertungen
  • Sonstige verwaltungstechnische Unterstützung

Um mehr über TMFs Koordination zu erfahren oder mit TMF China in Verbindung zu treten, kontaktieren Sie gern unser Büro für die weltweite Koordination in Großbritannien:

Klicken Sie hier, wenn Sie durch unsere chinesischen Büros KOSTENLOS zur chinesischen USt-Compliance – sowie zu Firmengründungen vor Ort – beraten werden möchten.

info@tmf-vat.de

+49 69 222 279 28

 
bottom illustration of a fence