USt in der Türkei

Die USt, genannt »Katma Deger Vergisi« [KDV], wurde in der Türkei 1985 eingeführt. Sie entspricht dem MwSt-System der Europäischen Union, indem Sie eine Neuberechnung und Abführung von Steuern an die Steuerbehörden bei jeder Transaktion innerhalb der Verkaufskette bedingt.

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Voraussetzungen, um sich für die türkische USt zu registrieren

Wenn ausländische Unternehmen in der Türkei steuerpflichtige Angebote machen, kann es sein, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, sich umsatzsteuerlich zu registrieren. Nach der Registrierung müssen nichtansässige Händler im Einklang mit den vor Ort gültigen Regelungen zur Steuererklärung agieren (siehe unten).

Übliche Situationen, in denen eine türkische USt-Registrierung vonnöten ist, sind:

-     Wenn Waren innerhalb der Türkei geliefert werden

-     Wenn Waren in die Türkei einführt werden

-     Export von Waren aus der Türkei

-     Angebot von Dienstleistungen, bei denen der Ausführungsort die Türkei ist

Schwellwert für die USt-Registrierung in der Türkei

Es gibt keinen Schwellwert für die USt-Registrierung in der Türkei. Sobald zu versteuernde Lieferungen getätigt werden , ist eine Registrierung erforderlich.

Feste Niederlassung in der Türkei

Ausländische Unternehmen müssen in der Türkei eine feste Niederlassung gründen, um sich umsatzsteuerlich registrieren zu können. Dies kann in Form einer Aktiengesellschaft, einer GmbH oder einer Niederlassung geschehen. Je nach Niederlassungstyp sind unterschiedliche Voraussetzungen und Auflagen zu erfüllen, um eine feste Niederlassung in der Türkei gründen zu können. Seit dem »Gesetz Nr. 4875 zu ausländischen Direktinvestitionen«, das im Juni 2003 in Kraft getreten ist, müssen ausländische Unternehmen keine zusätzlichen Genehmigungen oder Zulassungen mehr einholen, die nicht auch ein ansässiger Händler einholen muss, um eine feste Niederlassung in der Türkei zu gründen.

Türkische USt-Compliance

Es bestehen genaue Regeln bezüglich Dokumentation und Ablauf türkischer Transaktionen, darunter Richtlinien zu:

-    Anforderungen an die Rechnungsstellung in der Türkei

-     Meldung und Umrechnung ausländischer Währungen

-     Gutschriftsanzeigen und Korrekturen

-     welche Aufzeichnungen im Rahmen der Buchhaltung vorzunehmen sind

Die türkischen Steuersätze

Der reguläre Steuersatz liegt bei 18 %. Es gibt auch einen ermäßigten Steuersatz von 8 % auf Grundnahrungsmittel, medizinische Produkte, Bücher u. a. und einen stark ermäßigten Steuersatz von 1 % auf Landwirtschaftsprodukte, Wohneigentum, Zeitungen und Zeitschriften u. a.

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Die türkische USt-Erklärung

Unternehmen mit türkischer Steuernummer müssen in regelmäßigen Abständen Steuererklärungen abgeben, in denen detailliert über steuerpflichtige Lieferungen (Verkäufe) und Investitionen (Kosten) Rechenschaft abgelegt werden muss. Steuererklärungen werden im Allgemeinen monatlich eingereicht und sind jeweils zum 24. des Folgemonats fällig. Zugehörige Zahlungen müssen bis zum 26. des Folgemonats beglichen werden.

Unternehmen können entscheiden, ob sie USt-Erklärungen online oder in Papierform abgeben möchten.

USt-Rückerstattung in derTürkei

Unter bestimmten Umständen haben nichtansässige Unternehmen die Möglichkeit, türkische USt zurückzufordern. Seit 2003 ist im türkischen USt-Recht vorgesehen, dass ein Antrag auf Rückerstattung von auf Käufe geleisteter USt in folgenden Fällen gestellt werden kann:

-     für Waren und Dienstleistungen, die in Verbindung mit dem Transportwesen stehen

-     für Waren und Dienstleistungen, die in Verbindung mit Messen und Ausstellungen stehen

Um eine USt-Rückerstattung beantragen zu dürfen, muss das Land, in dem das jeweilige Unternehmen beheimatet ist, ein gegenläufiges Abkommen mit der Türkei geschlossen haben. Die türkischen Steuerbehörden haben allerdings nicht veröffentlicht, um welche Länder es sich dabei handelt. Deshalb kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden, in welchen Fällen ein solcher Antrag angenommen wird.

Wie TMF Sie in der Türkei unterstützen kann

TMF kann nichtansässige Firmen in der Türkei mit Services in folgenden Bereichen unterstützen: Unternehmensgründung, betriebliches Sekretariat, Buchhaltung vor Ort und Steuer-Compliance, einschließlich USt. Diese Services können Ihnen von den TMF-Experten unseres türkischen Büros angeboten werden.

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+49 69 222 279 28

 
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