USt in Südafrika |
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Die USt wurde in Südafrika 1991 als Steuer für Gewerbebetriebe eingeführt. Alle steuerpflichtigen Angebote von Waren und Dienstleistungen unterliegen der USt (mit einigen Ausnahmen). Voraussetzungen, um sich für die USt zu registrierenWenn ausländische Unternehmen in Südafrika steuerpflichtige Angebote machen, kann es sein, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, sich umsatzsteuerlich zu registrieren. Nach der Registrierung müssen nichtansässige Händler im Einklang mit den vor Ort gültigen Regelungen zur Steuererklärung agieren (siehe unten). Übliche Situationen, in denen eine südafrikanische USt-Registrierung vonnöten ist, sind: - Wenn Waren innerhalb Südafrikas geliefert werden - Wenn der ausländische Händler Waren nach Südafrika einführt, dort installiert oder zusammenbaut - Export von Waren aus Südafrika - Angebot von Immobilien, einschließlich Mietverhältnisse - Angebot von Dienstleistungen, bei denen der Ausführungsort Südafrika ist Schwellwert für die USt-Registrierung in SüdafrikaEs gibt einen Schwellwert von 1 Mio. ZAR (ca. 104 000 €) im Jahr für die USt-Registrierung. Wenn der jährliche Verkaufsumsatz unter dieser Schwelle liegt, ist die Registrierung nicht verpflichtend. Fiskalvertreter für SüdafrikaAusländische Unternehmen haben die Möglichkeit, sich in Südafrika umsatzsteuerlich zu registrieren, ohne eine inländische Firma zu gründen, es muss jedoch für die südafrikanische USt einen Fiskalvertreter bestimmt werden. Der Fiskalvertreter und das Unternehmen sind gemeinsam gegenüber den südafrikanischen Behörden verantwortlich für Anmeldung und Zahlung von USt. Neben der Benennung eines Fiskalvertreters benötigt das Unternehmen zusätzlich ein südafrikanisches Bankkonto und eine registrierte südafrikanische Adresse. Südafrikanische USt-ComplianceEs bestehen genaue Regeln bezüglich Dokumentation und Ablauf südafrikanischer Transaktionen, darunter Richtlinien zu: - Anforderungen an die Rechnungsstellung in Südafrika - Meldung und Umrechnung ausländischer Währungen - Gutschriftsanzeigen und Korrekturen - welche Aufzeichnungen im Rahmen der Buchhaltung vorzunehmen sind Die südafrikanischen SteuersätzeDer reguläre Steuersatz liegt bei 14 %. Von der Steuer ausgenommen sind Exporte, bestimmte Lebensmittel u. a. Bestimmte Lieferungen sind steuerbefreit (vor allem Finanzdienstleistungen, Wohnungen und öffentlicher Personennahverkehr). Die südafrikanische USt-ErklärungUnternehmen mit südafrikanischer Steuernummer müssen in regelmäßigen Abständen Steuererklärungen abgeben, in denen detailliert über steuerpflichtige Lieferungen (Verkäufe) und Investitionen (Kosten) Rechenschaft abgelegt werden muss. In Südafrika müssen USt-Erklärungen monatlich abgegeben werden, wenn der Umsatz über 30 Mio. ZAR liegt, und alle vier Monate (bzw. halbjährlich für landwirtschaftliche Betriebe), wenn der Umsatz unter 1,5 Mio. ZAR liegt. Zwischen diesen Schwellwerten sind die USt-Erklärungen alle zwei Monate abzugeben. Zusätzlich gibt es noch eine separate jährliche Steuererklärung für treuhänderische Verwaltungsgesellschaften und Unternehmen, die in der Immobilienvermietung tätig sind. USt-Zahlungen müssen mit der jeweiligen Abgabefrist für die Steuererklärung, also zum 25. des auf den betreffenden Zeitraum folgenden Monats, beglichen werden. Durch seinen Fiskalvertreter kann sich ein Unternehmen auch für die online-Steuererklärung registrieren lassen. Die Zahlungsfrist endet dann am letzten Tag des jeweiligen Folgemonats. Wie TMF Sie in Südafrika unterstützen kannTMF kann nichtansässige Firmen dabei unterstützen, völlig im Einklang mit der südafrikanischen USt-Gesetzgebung zu agieren und deren Auswirkungen auf den Kapitalfluss zu minimieren. TMF hat in Südafrika Experten vor Ort, die regelmäßig mit dem Finanzamt in Kontakt stehen und dadurch oft die günstigsten Vereinbarungen für ihre Klienten erzielen können. Die USt-Services, die TMF in Südafrika anbieten kann, umfassen: - das Fungieren als Fiskalvertreter - die Registrierung von Unternehmen bei den Steuerbehörden - immer aktuelle Beratung zur USt-Compliance, inklusive Vorgaben für die Rechnungsstellung und Regeln zur Währungsumrechnung - USt-Erklärungen und -Begleichungen - Abwicklung der Rückzahlung von Steuerguthaben - Kommunikation mit den südafrikanischen Steuerbehörden, Beantwortung von Rückfragen und Nachprüfungen Um mehr über TMFs weltweite USt/MwSt-Koordination zu erfahren oder mit TMF Südafrika in Verbindung zu treten, kontaktieren Sie uns gern: +49 69 222 279 28 |
