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Wenn Waren in die Europäische Union importiert werden, muss das als Importeur fungierende Unternehmen generell sofort die lokale Umsatzsteuer (nebst Zoll) auf die Waren bezahlen.
Die Regeln für EU- und EU-fremde Importeure schwanken von dieser Grundvoraussetzung ausgehend. In letzter Zeit verlangen in der EU ansässige Unternehmen in zunehmendem Maße, dass die Einfuhr vom EU-fremden Lieferanten erledigt wird. Dies bedeutet, dass der Lieferant sich im Einfuhrland umsatzsteuerlich melden muss. Hierin besteht, sowohl im Hinblick auf Cash-flow als auch Verwaltung, eine zusätzliche Bürde.
Einige Steuerjurisdiktionen vereinfachen jedoch den Importvorgang und entlasten somit den Cash-flow.
EU-fremde Lieferanten
Traditionell versandten EU-fremde Unternehmen ihre Waren als Exporte nach Europa – und überließen dem Endkunden den Importvorgang.
In den letzten zehn Jahren hat sich dies geändert. Aus kommerzieller Sicht wird jetzt oft bevorzugt, dass der EU-fremde Lieferant als Importeur auftritt und die Waren gem. DDP- (Delivery Duty Paid) Vereinbarungen bereitstellt.
Damit der EU-fremde Lieferant so vorgehen kann, muss er normalerweise im Einfuhrland umsatzsteuerlich gemeldet sein, um die Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr abzurechnen. Die Einfuhrumsatzsteuer muss an den Zoll gezahlt werden, um die Waren bei der Einfuhr zu verzollen. Dies wird jedoch bei der nächsten eingereichten Umsatzsteuererklärung als steuerlich absetzbar vermerkt. Wenn die Waren dann im Einfuhrland verkauft werden, wird die lokale Umsatzsteuer auf den Verkauf berechnet (die unterliegt lokalen Regeln). Die Einfuhrumsatzsteuer kann mit der Verkaufsumsatzsteuer verrechnet werden. Alternativ kann der Importeur anstreben, diese Importe in ganz Europa von diesem Stützpunkt aus zu verkaufen, was allerdings Umsatzsteuerkonformität in den Zielgebieten voraussetzt.
EU-fremde Importeure, die sich umsatzsteuerlich melden, müssen in den meisten europäischen Ländern lokale Fiskalvertreter ernennen. Der Fiskalvertreter ist für die gesamte umsatzsteuerliche Konformität des Importeurs, einschließlich Einreichung von Erklärungen, verantwortlich.
EU-Lieferanten
EU-Lieferanten sind mitunter an der Erfüllung ihrer Kundenanforderungen durch direkten Import in andere EU-Staaten beteiligt. Dies bedeutet, dass der EU-Lieferant normalerweise im betreffenden EU-Staat umsatzsteuerlich gemeldet sein muss.
Besondere Möglichkeiten für Importeure in die EU Es gibt einige besondere Möglichkeiten, die Importeure in die EU erwägen können, um von der umsatzsteuerlich rationellsten und logistisch einfachsten Lösung zu profitieren, einschließlich:
- Umsatzsteuerstundung, mit Zahlungsaufschub; - Keine Einfuhrumsatzsteuerzahlungen, mit Abrechnung durch Erklärungen; - Besondere Zollsysteme wie z. B. Umsatzsteuerlager und Zollaussetzung; und - vorübergehende Einfuhr ohne die Erhebung von Einfuhrumsatzsteuer.
Wie TMF helfen kann
Mit dem größten Fiskal- und Vertretungsnetz für Umsatzsteuer in Europa hilft TMF Importeuren regelmäßig, ihren Verpflichtungen im Hinblick auf Umsatzsteuerkonformität nachzukommen. TMF bietet Dienstleistungen sowohl für EU- als auch EU-fremde Importeure, die Folgendes abdecken: Fiskalvertretung; Umsatzsteuerregistrierungen und -erklärungen; Importlizenzanträge; Intrastat- und ECL-Erklärungen; und Einfuhrumsatzsteuer-Gutschriften und -Rückerstattungsforderungen.
Wenden Sie sich an uns, um Näheres dazu zu erfahren, wie TMF Importeuren hilft:
info@tmf-vat.de +49 (0)69 222 279 28
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