Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte |
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Wenn Waren grenzübergreifend innerhalb der Europäischen Union gehandelt werden, kann eine Art USt-Vereinfachung, genannt Dreiecksgeschäft, angewendet werden. Diese Regelung ermöglicht es EU-Firmen, innergemeinschaftliche Geschäfte in unterschiedlichen Ländern durchzuführen, ohne sich in jedem der betreffenden EU-Staaten umsatzsteuerlich registrieren zu lassen. Wann greift die Regelung zu EU Dreiecksgeschäften?Um ein Dreiecksgeschäft durchführen zu können, müssen daran mindestens drei unterschiedliche Partner, die in unterschiedlichen Ländern arbeiten, beteiligt sein. Ein einfaches Beispiel kann den Vorgang sicher am besten erklären: Wenn ein Unternehmen A für einen Kunden B, der in einem anderen EU-Staat ansässig ist, Waren aus einem dritten EU-Staat mittels Zulieferer C beschaffen möchte, müsste sich A normalerweise in dem Land, in dem C ansässig ist, umsatzsteuerlich registrieren und das Geschäft bei der Steuer angeben. Wenn Unternehmen A allerdings bereits in seinem Heimatland umsatzsteuerlich registriert ist, kann diese Verpflichtung umgangen werden, indem vom Zulieferer C bei A keine USt erhoben wird. Voraussetzungen für die USt-konforme Anwendung von DreiecksgeschäftenUm diese Vereinfachung anwenden zu können, muss Unternehmen A deutlich in der Rechnung und bei den ZM kenntlich machen, dass ein Dreiecksgeschäft vorliegt. Unternehmen C muss im Gegenzug das Geschäft bei der USt-Erklärung nicht als Inlandsgeschäft, sondern als Anschaffung anzeigen. Außerdem wird das Geschäft bei den Intrastat-Handelsmeldungen als Warenbewegung zwischen C und B aufgeführt, so dass A bei der Meldung ausgespart wird. Geschäfte, die über die EU-Grenzen hinausgehenWenn ein Unternehmen von außerhalb der EU (wie Unternehmen A aus dem Beispiel) als Mittler fungiert, muss es in irgendeinem EU-Staat umsatzsteuerlich registriert sein. Denn ohne europäische USt-Nummer wäre Unternehmen B verpflichtet, bei dem Unternehmen von außerhalb der EU die volle USt zu erheben. TMF kann Sie dabei unterstützen, ihre Verpflichtungen im Rahmen der Compliance bei Dreiecksgeschäften besser zu verstehen.Wenn Sie gern KOSTENLOS zum Thema USt bei Dreiecksgeschäften beraten werden möchten, kontaktieren Sie uns gern: +49 69 222 279 28 |
