Intrastat & Zusammenfassende Meldung
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Unternehmen, die Waren innerhalb der EU transportieren und verkaufen, müssen evtl. auch zusätzlichen Meldepflichten (Intrastat-Meldung und Zusammenfassende Meldung) nachkommen.
Intrastat-Meldung
Zur Meldung des EU-internen Warenverkehrs müssen Unternehmen evtl. eine regelmäßige (normalerweise monatliche) Intrastat-Meldung erstellen. Diese beinhaltet nicht nur verkaufte Waren, sondern auch zwischen verschiedenen Filialen desselben Unternehmens (z. B. zwischen Lagern für den Weiterverkauf) transportierte Waren.
Die Intrastat-Meldung enthält Angaben zu jeder Warenlieferung, u.a. die detaillierte Handelsklassifizierung der Waren, Mengen, Versandkosten, Ausfuhr-/Einfuhrland usw.. Es gibt viele (abermals von Land zu Land verschiedene) Ausnahmen.
In jedem EU-Land gelten unterschiedliche Meldeschwellen.
Zusammenfassende Meldung (ZM)
Der Verkauf an EU-Kunden außerhalb des Heimatlands eines Unternehmens muss evtl. auf der Zusammenfassenden Meldung (engl.: EC Sales List) gemeldet werden. Sie wird in der Regel quartalsweise eingereicht, obwohl dies nicht überall in der EU so ist. Die ZM führt die Namen von Kunden, die lokale Umsatzsteuer-ID-Nummer und den Wert der steuerpflichtigen Lieferungen auf.
In jedem EU-Land gelten unterschiedliche Meldeschwellen.
Wie TMF helfen kann
TMF bietet oft Intrastat- und ZM-Dienstleistungen gepaart mit seinem Einreichungsdienst für Umsatzsteuererklärungen. TMF kann über die unterschiedlichen Regeln informieren sowie darüber, wie die notwendigen Daten am besten zusammengestellt werden. Ferner kann TMF die lokalen Formulare in der jeweiligen Sprache vorbereiten und einreichen, damit sich Kunden besser auf ihre tägliche Arbeit konzentrieren können.
Wenden Sie sich an einen unserer Umsatzsteuerexperten, um Näheres zu erfahren:
info@tmf-vat.de +49 (0)69 222 279 28
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