Neue EU MwSt-Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung

Die EU-Mitgliedsstaaten sind gehalten, eine neue Richtlinie zu MwSt-Rechnungen umzusetzen, die bis 2013 eine Standardisierung der Angabepflichten herbeiführen sowie der Nutzung elektronischer Rechnungen Vorschub leisten soll.

Zur Zeit sehen sich Unternehmen mit einer Vielzahl von Möglichkeiten bezüglich der Rechnungsstellung konfrontiert, und die Anwendbarkeit von Regeln, die die Anforderungen an die Rechnungsstellung betreffen, ist durch die mangelnde Einheitlichkeit innerhalb Europas eingeschränkt. Die neue Richtlinie will die Mitgliedsstaaten dazu zwingen, sich spätestens ab dem 1. Januar 2013 nach den gleichen verbindlichen Regeln zu richten.

Die neue Richtlinie bringt dabei zwei Arten von Änderungen mit sich:

1. Europäische Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung

Im Zuge der neuen Richtlinie werden elektronische Rechnungen die gleiche Gültigkeit wie Rechnungen in Papierform erhalten. Die bisherigen Anforderungen bezüglich elektronischer Echtheitsnachweise werden gelockert – die Gewichtung wird stattdessen in Richtung eines klaren Ablaufs für Rechnungsprüfungen verschoben.

2. Allgemeine Anforderungen an die Rechnungsstellung

Rechnungen dürfen nun zum ersten Mal außerhalb des Mitgliedsstaates archiviert werden, in dem der Firmensitz liegt. Der Wortlaut zum Thema »Umkehr der Steuerschuld« wurde vereinfacht. Kleinere Unternehmen müssen die Möglichkeit bekommen, die Umsatzsteuer nach tatsächlicher Kassenlage abzuführen (im Gegensatz zur sog. Rechnungsabgrenzung). Rechnungen für erbrachte Leistungen müssen spätestens bis zum 15. Tag des jeweiligen Folgemonats ausgestellt werden.

Wenn Sie gern mehr zu diesem Thema erfahren möchten, kontaktieren Sie bitte TMF VAT:

info@tmf-vat.de

+49 69 222 279 28

 
bottom illustration of a fence