Steuerrückforderung für Einzelpersonen

Für Einzelpersonen und Staatsangehörige von außerhalb der EU gibt es die Möglichkeit jegliche gezahlte USt zurückzufordern. Da TMF VAT allerdings nur mit Unternehmen zusammenarbeitet, können wir diesen Service leider nicht anbieten.

USt-Rückerstattung in der EU

Die europäische USt ist eine Steuer für die europäischen Endverbraucher. Auswärtige haben deshalb die Möglichkeit, jegliche USt, die sie während ihres Aufenthalts in der Europäischen Union bezahlt haben, zurückzubekommen.

Der Vorgang der Rückerstattung europäischer USt


Der Vorgang der Rückerstattung läuft folgendermaßen ab:

Bitten Sie in jedem Laden, in dem Sie einkaufen, um eine USt-Rechnung. Für einen vorteilhaften Kauf halten Sie nach Läden mit dem »Tax Free«-Logo Ausschau.

Bei Ihrer Ausreise legen Sie bitte alle USt-Rechnungen dem Zoll vor, der sie zur Bestätigung abstempeln muss.

Legen Sie die gestempelten USt-Rechnungen beim Schalter für USt-Rückerstattung vor. Normalerweise werden Sie darum gebeten, sich als Nicht-EU-Bürger auszuweisen (z. B. mit Ihrem Reisepass), bevor Ihnen dann die USt erstattet wird.

 
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