USt auf Auftragsherstellung und Lohnveredelung |
|
Für Unternehmen, die in einer globalen Lieferkette arbeiten, wirft die richtige Einordnung von Auftragsherstellung bzw. Lohnveredelung schwierige Fragen bezüglich des Eigentums an der Ware und der beteiligten Länder auf. Unter Auftragsherstellung versteht man die ausgelagerte Herstellung bzw. Wiederaufbereitung einer Ware, bei der rechtlich das Eigentum beim ursprünglichen Unternehmen verbleibt. Wird die Arbeit über Ländergrenzen hinweg ausgeführt, kommt zusätzlich das Anmelden und Erheben von USt bzw. MwSt ins Spiel. Folgende Punkte sind dabei zu bedenken: - Werden die Waren erstmalig in ein Land oder die EU eingeführt, und wer fungiert als eingetragener Importeur? - Ist der Auftragshersteller verpflichtet, gegenüber seinem Kunden USt zu erheben, wenn dieser nicht-ansässig ist? - Was beinhalten die Regelungen der beteiligten Länder zur USt-Erleichterung auf aktive Veredelung, gibt es Freihandelszonen? In Verbindung mit diesem Thema sind auch die Regelungen zu Abruf- und Kommissionslagerung relevant, die u. U. auch Anforderungen an die USt-Compliance stellen. Klicken Sie hier, wenn Sie mehr zu Lagerung und USt erfahren möchten Oder kontaktieren Sie uns unter: +49 69 222 279 28 |
