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Unternehmen mit "nicht ansässigen" Umsatzsteuernummern müssen regelmäßige Erklärungen mit Angaben zu Umsatzsteuertransaktionen einreichen und die jeweils fällige Umsatzsteuer abführen. Abermals gilt, dass die exakten Anforderungen von Land zu Land sehr verschieden sind.
Was gehört in eine "nicht ansässige" Umsatzsteuererklärung?
Wie bei inländischen Umsatzsteuererklärungen wird von Unternehmen erwartet, dass sie alle Einkäufe und Verkäufe im Rahmen der Umsatzsteuer im jeweiligen Land melden. Der diesbezügliche Aufwand wird in zwei Kategorien unterteilt:
- Behandlung von Transaktionen
Den lokalen Umsatzsteuerregeln zufolge können die verschiedenen Transaktionen umsatzsteuerlich unterschiedlich behandelt werden – einige werden zum vollen Satz berechnet, wogegen einige lt. Vereinfachungsregeln umsatzsteuerfrei sind. Dies muss in der Umsatzsteuererklärung deutlich ausgewiesen werden.
- Konformitätsregeln
Es gibt sehr strenge Bestimmungen in jedem Land, die u.a. Folgendes regeln: Rechnungsformate; jeweiliger Zeitpunkt der Entstehung der Steuer; und Wechselkurse. In vielen EU-Ländern werden einfache Verstöße gegen diese Regeln oft – automatisch – empfindlich bestraft.
Umsatzsteuerzahlungen
Bei Einreichung einer Erklärung ist eine Zahlung erforderlich, generell zeitgleich zur Einreichung der Erklärung.
In den meisten EU-Ländern ist dies verhältnismäßig einfach und erfordert lediglich eine Banküberweisung aus dem Heimatland.
Mehrere EU-Staaten verlangen jedoch Zahlungen über ein örtliches Bankkonto, z.B. Spanien und Griechenland. Viele andere zahlen Umsatzsteuer-Gutschriften nur auf ein örtliches Bankkonto, z.B. Polen und Belgien.
Wie TMF helfen kann
TMF füllt pro Quartal rund 1 000 Erklärungen für seine Kunden in ganz Europa aus. Sein multinationales Personal bewahrt jederzeit den Überblick über sich ändernde Umsatzsteuerbehandlungs- und Konformitätsfragen in allen Ländern. Dadurch bleiben Kunden stets konform und wird die Gefahr von Fehlern auf ein Minimum beschränkt.
TMF spezialisiert sich darauf, Unternehmen mit mehreren Registrierungen zu helfen. Sein Personal kann als zentrale Anlaufstelle für viele Länder dienen und erspart internationalen Unternehmen dadurch viel Ärger.
Für Kunden, die lokale Zahlungsmöglichkeiten benötigen, kann TMF dies durch sichere Kundenkonten in jedem Land organisieren.
Außerdem wird in unseren Fallstudien zur Umsatzsteuerregistrierung erklärt, wie TMF helfen kann.
Intrastat und Zusammenfassende Meldung
Unternehmen, die Waren in Europa transportieren und verkaufen, müssen evtl. auch zusätzlichen amtlichen Meldepflichten nachkommen.
Siehe Intrastat und Zusammenfassende Meldung.
Wenden Sie sich an einen unserer Umsatzsteuerexperten, um Näheres zu erfahren:
info@tmf-vat.de +49 (0)69 222 279 28
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