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TMF hilft bei der Umsatzsteuer Rückerstattung
Im Ausland tätige Unternehmen haben es oft schwer, eine Umsatzsteuer Rückerstattung zu erwirken. Diese Unternehmen müssen auf Rechnungen häufig die jeweilige ausländische Umsatzsteuer, die von Land zu Land verschieden ist, zahlen. Um die Rückforderung der Umsatzsteuer Rückerstattung aus dem Ausland zu veranlassen, tauchen jedoch in der Regel Probleme auf, da die jeweiligen Verfahren in jedem Land anders behandelt werden. Um dieses Verfahren, also die Umsatzsteuer Rückerstattung, schneller voranzubringen, kommen die Experten der TMF ins Spiel. Unsere Spezialisten kennen sich bestens mit der Umsatzsteuer Rückerstattung für europäische und nichteuropäische Unternehmen aus und regeln die jeweiligen Verfahren vor Ort.
Die 35 TMF-Niederlassungen in Europa können Forderungen in der Landessprache einreichen und im Auftrag direkt mit den zuständigen Steuerbehörden kommunizieren. Dadurch wird die Abwicklung beschleunigt und gewährleistet, dass Kunden ihr Geld so schnell wie möglich zurückbekommen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Ihr Unternehmen ähnliche Verfahren vor sich hat und Sie bisher nicht wussten, wer Ihnen unterstützend zur Seite stehen kann. Die TMF unterstützt Sie nicht nur bei der Umsatzsteuer Rückerstattung, wir übernehmen den kompletten Vorgang und Sie brauchen sich um nichts mehr zu sorgen.
Welche Umsatzsteuer kann rückerstattet werden?
Jedes Land implementiert seine eigene Regeln dahingehend, was aus dem Ausland zurückgefordert werden kann. Zu den typischen Kosten zählen:
- Hotel und Unterkunft
- Restaurant-Mahlzeiten
- Telefonkosten
- Ausstellungs-, Veranstaltungs- und Konferenzkosten
- Marketing- und Werbekosten
- Diesel/Benzin
- Straßenbenutzungsgebühren
- Automiete
- Anschaffung von Ausrüstung und Werkzeugen
- Bestimmte Honorare
Die Regeln sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Nachstehend kann eine Übersicht für die wesentlichen europäischen Länder heruntergeladen werden.
Wie kann die Umsatzsteuer zurückgefordert werden?
Unternehmen müssen ein spezielles Formular ausfüllen und es anschließend mit den zugehörigen rechtlichen Unterlagen bei den zuständigen ausländischen Steuerbehörden einreichen.
Hierbei handelt es sich um einen komplizierten und verwirrenden Vorgang:
- Ansprüche sind oft nur dann erfolgreich, wenn sie in der Landessprache eingereicht werden.
- Kommt es bezüglich der Forderung zu Rückfragen oder Verzögerungen, befassen sich viele Steuerbehörden oft nur ungern mit Nicht-Muttersprachlern (besonders am Telefon).
- Die Rückerstattungsregeln sind von Land zu Land verschieden (siehe oben) und unterliegen häufigen Änderungen.
- Beispielsweise sind in Großbritannien die Unterhaltungskosten für Personal steuerlich absetzbar, für Kunden aber nicht; in Frankreich jedoch ist dies umgekehrt!
TMF kann den gesamten Ablauf vereinfachen.
Wie kann TMF helfen?
TMF-Experten kennen sich mit der Umsatzsteuererstattung für europäische und nichteuropäische Unternehmen aus. Die 35 TMF-Niederlassungen in Europa können Forderungen in der Landessprache einreichen und im Auftrag von Kunden direkt mit den zuständigen Steuerbehörden sprechen. Dadurch wird die Abwicklung beschleunigt und gewährleistet, dass Kunden ihr Geld so schnell wie möglich zurückbekommen.
Zur Bearbeitung der Forderung benötigt TMF in der Regel:
- Die Originalrechnungen
- Eine Kopie der Umsatzsteuer-/Steuerbescheinigung des Unternehmens
TMF kann auch nichteuropäischen Unternehmen bei der Rückerstattung ihrer europäischen Umsatzsteuer helfen. Die Voraussetzung dabei ist, dass das Heimatland des Unternehmens ein Umsatzsteuerabkommen hat – TMF kann dies überprüfen. Einige Länder verlangen die Präsenz eines Fiskalvertreters, bevor Rückerstattungen an nichteuropäische Unternehmen genehmigt werden (z.B. Frankreich). TMF kann diese Funktion übernehmen.
Wenden Sie sich an Ihre örtliche TMF-Niederlassung, um zu erfahren, wie Sie die Umsatzsteuer schnell zurückbekommen und Ihren Cash-flow verbessern können.
info@tmf-vat.de +49 (0)69 222 279 28
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