Versicherungssteuer für multijurisdiktionale Risiken – TMF IPT Services hilft
Für Versicherer, Captives, Versicherungsnehmer und Makler stellt die europäische Versicherungssteuer eine komplexe und zeitaufwendige Bürde dar. Ein Mangel an zuverlässigen Informationen über die verschiedenen Verantwortlichkeiten und Anforderungen in ganz Europa macht die Versicherungssteuer zu einer wirklichen Barriere, die erfolgreichen Geschäften im Weg steht. Außerdem sind die Steuerbehörden im Ausland sehr an grenzübergreifender Versicherung interessiert und haben eine Reihe von Mitteln, die sie aktiv anwenden, um Non-Konformität zu identifizieren. TMF bietet Europas größtes Versicherungssteuer Fiskalvertreternetz in 35 europäischen Niederlassungen und vielen weiteren darüber hinaus. TMF ist die einzige Fiskalvertreterfirma mit Versicherungssteuer Fachleuten vor Ort, die seit 1987 mit den Versicherungssteuer Behörden zusammenarbeitet. Bedeutet für Sie als im Ausland tätiges Unternehmen, dass das Versicherungssteuer Personal von TMF Ihnen viel Arbeit abnimmt und hervorragende Beziehungen zu den lokalen Steuerbehörden pflegt – oft die beste, praktische Lösung von Versicherungssteuerproblemen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie Bedarf haben. In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen, wie Sie unseren Service in den zahlreichen Niederlassungen bestenfalls für sich nutzen. In Versicherungssteuer Fragen nehmen wir Ihnen jegliche Arbeit ab, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Unsere Experten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und verfügen über jahrelange Erfahrungen auf diesem Gebiet. Nutzen Sie unser Know-how, damit Sie Ihren Erfolg im Ausland ausbauen können.
TMF IPT Services als Fiskalvertreter europaweit im Einsatz
Seit Beginn der FOS-Versicherung für multijurisdiktionale Programme ist der in etlichen Ländern zur Auflage gemachte lokale Fiskalvertreter ein für ausländische Steuerbehörden wichtiges Kontrollelement. Der Fiskalvertreter kann in der Regel für Versicherungssteuer und steuerähnliche Abgaben von Versicherungen mithaftbar gemacht. Steuerbehörden erwarten vom lokalen Vertreter, Versicherungssteuer und steuerähnliche Abgaben ordnungsgemäß zu berechnen, aufzuzeichnen und abzuführen. Dies beinhaltet die Verwahrung von Kopien der meisten Versicherungsverträge im Land – die Steuerbehörden haben das Recht, diese und die Einzelheiten von Versicherungssteuer-Kalkulationen auch kurzfristig zu prüfen. Hierbei kommt die TMF ins Spiel, die als beauftrage Fiskalvertreter eines Unternehmens die erste Anlaufstelle für die jeweiligen Steuerbehörden sind. Wie auch bei anderen Steuern wie beispielsweise der Umsatzsteuer haftet der Fiskalvertreter bei der Versicherungssteuer und bei steuerähnlichen Abgaben gesamtschuldnerisch. Falls der Versicherer (oder Versicherungsnehmer) Steuern oder Strafen nicht begleicht, ist der Fiskalvertreter im Hinblick auf Haftung als Nächster an der Reihe. Es gibt viele Fälle, in denen die Steuerbehörden von diesem Recht Gebrauch gemacht haben, weshalb Fiskalvertreter potenziellen Verlusten gegenüber sensitiv sind, wenn sie einen neuen Versicherer „an Bord“ nehmen. Infolgedessen besteht ein Fiskalvertreter gewöhnlich auf einer vollen Bürgschaft von (oder einer Bargeldhinterlegung bei) einer seriösen lokalen Bank, um etwaige potenzielle Steuerverbindlichkeiten abzudecken. Ganz gleich, ob ein voller Fiskalvertreter oder lediglich ein lokaler Steuervertreter verlangt wird: TMF kann Ihnen in ganz Europa helfen. Durch unsere 35 Niederlassungen im europäischen Ausland haben wir immer einen Spezialisten vor Ort, der direkt mit den Steuerbehörden spricht und eine vernünftige Lösung Ihrer Versicherungssteuerfragen ermöglicht.
info@tmf-vat.de +49 (0)69 222 279 28
|