Versicherungssteuer

Bei der Versicherungssteuer und ihren Varianten handelt es sich um eine weltweite indirekte Steuer. Sie wird bei von Versicherungsunternehmen und Captives herausgegebenen Risikoverträgen erhoben. Die Versicherungssteuer deckt viele Versicherungsklassen ab, obwohl Leben, Schiff und Kasko oft ausgeschlossen sind und Rückversicherung nicht besteuert wird.

Obwohl die generellen Versicherungssteuer-Prinzipien europaweit ähnlich sind, gehen die Schwierigkeiten auf nationale Variationen zurück. In Europa steht es jedem Staat frei, seine eigenen Regeln festzulegen. Anders als bei der Umsatzsteuer gibt es kein zentrales EU-Koordinierungsverfahren, das darüber berät, wie die Versicherungssteuer anzuwenden ist. Infolgedessen besteht Ungewissheit dahingehend, wer die Versicherungssteuer abrechnen muss – der Versicherer, der Versicherungsnehmer oder der Makler?

In der Regel wird die Steuer auf gezeichnete Bruttoprämien berechnet. Es gibt unterschiedliche Bestimmungen zur Einbeziehung zusätzlicher Kosten wie z. B. Maklergebühren.

Versicherungssteuer in Europa

Der von der EU eingerichtete freie Dienstleistungsverkehr (Freedom of Services - FOS) war für einen Großteil der erhöhten Versicherungssteuer-Verbindlichkeiten in ganz Europa die treibende Kraft. Der FOS gestattet es in den im EWR (EU + Liechtenstein, Norwegen und Island) ansässigen Versicherungsunternehmen, grenzübergreifende Risikodeckung innerhalb der Region anzubieten. Es muss lediglich ein entsprechender „Pass“ bei der lokalen Regulierungsbehörde der Versicherung erworben und Versicherungssteuer-Konformität gewährleistet werden.

Versicherungssteuer-Konformität

Das größte FOS-Einzelanliegen ist die Bestimmung dessen, wo die Versicherungssteuer bei multijurisdiktionalen Programmen fällig ist. Diese Frage wurde in der Sache Kvaerner vor Gericht weitgehend geklärt.

Zurzeit verfügen nur die ‚alten’ europäischen Staaten über Versicherungssteuersysteme. Dies ändert sich jedoch rasch. Beispielsweise hat Slowenien (aus der Gruppe von 10 Ländern, die 2004 beitraten), bereits ein Versicherungssteuergesetz erlassen. Andere ziehen nach. Außerdem erfasst eine Reihe von Ländern diese Art von Aktivität in ihren Umsatzsteuersystemen, z. B. Bulgarien.

Alle europäischen Steuerbehörden haben nunmehr dieselben Risikoklassen übernommen. In den folgenden Bereichen haben sich jedoch bedeutende Variationen ergeben:

Behandlung von Klassen
Steuersätze
Abgabefristen
Mehrere Meldebehörden
Erforderliches lokales Bankkonto

Verantwortung für Versicherungssteuer

„Wer ist für Versicherungssteuer-Konformität verantwortlich?“ ist bei Bestimmung der Haftung stets eine Schüsselfrage. Was unbeglichene Beträge angeht, verfolgen die Steuerbehörden in Europa generell die folgenden Parteien in der folgenden Reihenfolge:

Versicherer
Versicherter
Fiskalvertreter (von korrekter Ernennung ausgehend)
Mittler (nur in bestimmten Ländern).

Die für Versicherungssteuer verantwortliche Partei muss berechnen, einziehen, entsprechende Rechnungsunterlagen führen und fällige Versicherungssteuer an die Steuerbehörden abführen. Hierunter fallen auch steuerähnliche Abgaben.

Wie TMF IPT Services helfen kann

Es ist nicht nur anstrengend, mit Versicherungssteuer-Variationen in ganz Europa mitzuhalten: vielmehr verschlingt dies auch enorme Ressourcen. TMF unterhält das größte Fiskalvertreternetz Europas. TMF ist die einzige Firma mit Versicherungssteuer-Personal vor Ort, das täglich mit den lokalen Steuerbehörden zusammenarbeitet und praktikable Lösungen im Auftrag von Versicherern und Captives ausarbeitet.

Wenden Sie sich an TMF, um Näheres zu erfahren. Sie werden sehen, wie unser Service mit einer zentralen Anlaufstelle für die gesamte Region helfen kann, dass Ihr Versicherungsgeschäft stets in geeigneter Weise konform ist.

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+49 (0)69 222 278 28

 
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