Steuerähnliche Abgaben |
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Neben Versicherungssteuer-Verbindlichkeiten sind Versicherer, Captives und Versicherte auch für eine Reihe zusätzlicher Stempelsteuern und Abgaben haftbar, die als steuerähnliche Abgaben bekannt sind. Diese sind vom Typ her von Land zu Land sehr unterschiedlich und oft an verschiedene Steuer- und Versicherungsbehörden – unter Einhaltung unterschiedlicher Termine – zahlbar. StempelsteuernAls alte Steuer auf Dokumente und Urkunden ist die Stempelsteuer auf Versicherungsprämien in ganz Europa nach wie vor gang und gäbe. Manchmal wird sie anstelle der Versicherungssteuer berechnet, beispielsweise in Portugal; oft ist sie zusätzlich zur Versicherungssteuer fällig, beispielsweise in Griechenland. Daher ist sie eine weitere Abgabe im Rahmen der grenzübergreifenden Risikodeckung. Steuerähnliche AbgabenSteuerähnliche Abgaben, ein verwirrendes Sammelsurium von Abgaben, sind bei in Europa zeichnenden Versicherern fällig. Zu den geläufigen Gebühren zählen: Feuerwehrabgabe: auf Brandschutzdeckung zahlbar Verkehrssteuer: auf Kfz-Haftungsverträge zahlbar Lokales Versicherungsinstitut: bei vielen Versicherungsklassen erhoben. Wie TMF helfen kannAngesichts unzähliger Abgaben zusätzlich zur Versicherungssteuer sehen sich Versicherer bald scheinbar unüberwindlichen bürokratischen Anforderungen gegenüber. Die Versicherer sind sich deshalb meist nicht im Klaren, wann und wie Steuererklärungen abzugeben sind, und an wen und wann Zahlungen vorgenommen werden müssen. info@tmf-vat.de |
