Steuerähnliche Abgaben

Neben Versicherungssteuer-Verbindlichkeiten sind Versicherer, Captives und Versicherte auch für eine Reihe zusätzlicher Stempelsteuern und Abgaben haftbar, die als steuerähnliche Abgaben bekannt sind. Diese sind vom Typ her von Land zu Land sehr unterschiedlich und oft an verschiedene Steuer- und Versicherungsbehörden – unter Einhaltung unterschiedlicher Termine – zahlbar.

Eine Reihe von mittel- und osteuropäischen Ländern, z. B. Polen und Ungarn, hatte steuerähnliche Abgaben bereits vor dem kürzlichen Beitritt zur EU. Versicherer sollten gewissenhaft sicherzustellen, dass es in diesen Gebieten keine versteckten Verbindlichkeiten gibt. Beispielsweise könnte Bulgarien die Umsatzsteuerregistrierung für bestimmte FOS-Versicherungstypen erwarten.

Stempelsteuern

Als alte Steuer auf Dokumente und Urkunden ist die Stempelsteuer auf Versicherungsprämien in ganz Europa nach wie vor gang und gäbe. Manchmal wird sie anstelle der Versicherungssteuer berechnet, beispielsweise in Portugal; oft ist sie zusätzlich zur Versicherungssteuer fällig, beispielsweise in Griechenland. Daher ist sie eine weitere Abgabe im Rahmen der grenzübergreifenden Risikodeckung.

In der Regel ist die Stempelsteuer eine prozentual geringe Abgabe oder ein Festpreis pro Vertrag. Oft wird sie von der Versicherungssteuer, in einer anderen Abteilung des Finanzamts, getrennt verwaltet. Es gibt auch Abweichungen bei den Stichterminen. In Griechenland ist die Versicherungssteuer beispielsweise 90 Tage nach Ende des Meldequartals fällig; die entsprechende Stempelsteuer ist 50 Tage nach Quartalsende fällig.

Stempelsteuer wird oft ausgehend vom Prämienbetrag zzgl. Versicherungssteuer berechnet.

Steuerähnliche Abgaben

Steuerähnliche Abgaben, ein verwirrendes Sammelsurium von Abgaben, sind bei in Europa zeichnenden Versicherern fällig. Zu den geläufigen Gebühren zählen: Feuerwehrabgabe: auf Brandschutzdeckung zahlbar Verkehrssteuer: auf Kfz-Haftungsverträge zahlbar Lokales Versicherungsinstitut: bei vielen Versicherungsklassen erhoben.

Darüber hinaus gibt es in einer Reihe von Ländern eine Fülle weiterer Abgaben, die nationale Prioritäten widerspiegeln. Zu den Beispielen zählen: Sozialversicherungsfonds in Frankreich bei der Kfz-Versicherung; und Fonds für Erpressungsopfer in Italien (bei mehreren Klassen).

Wie TMF helfen kann

Angesichts unzähliger Abgaben zusätzlich zur Versicherungssteuer sehen sich Versicherer bald scheinbar unüberwindlichen bürokratischen Anforderungen gegenüber. Die Versicherer sind sich deshalb meist nicht im Klaren, wann und wie Steuererklärungen abzugeben sind, und an wen und wann Zahlungen vorgenommen werden müssen.

Hier kommt das unübertroffene Versicherungssteuer-Niederlassungsnetz von TMF voll zur Anwendung. Sein Personal in jedem Land ist mit allen lokalen Ämtern vertraut und versteht deren Anforderungen. Dadurch wird Konformität mit steuerähnlichen Abgaben so rationell wie möglich gemacht.

Wenden Sie sich an einen unserer Versicherungssteuer-Experten, um Näheres zu erfahren.

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+49 (0)69 222 278 28

 
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