Steuerbehörden |
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Die anfänglich langsam auf Versicherungssteuer-Nonkonformität von Versicherern in ganz Europa reagierenden Steuerbehörden verfügen jetzt über eine Reihe von Möglichkeiten zur Feststellung ausstehender Verbindlichkeiten. Dies hat sie dazu ermutigt, zusätzliche Versicherungssteuer-Einnahmen aufzuspüren. Die folgenden Faktoren lenken das jüngste Interesse der Steuerbehörden an der Versicherungssteuer: Amtshilfe-RichtlinieDie zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung bei direkten Steuern eingeführte Amtshilfe-Richtline ermächtigt nationale Steuerbehörden, Daten über die Aktivitäten von in ihren Hoheitsgebieten operierenden Unternehmen auszutauschen. Sie wurde kürzlich auf die Versicherungssteuer ausgeweitet und ermöglicht es Steuerbehörden, ausländische Versicherer zu ihren Aktivitäten durch ihr lokales Finanzamt zu befragen. Hilfe von den RegulierungsbehördenViele nationale Steuerbehörden haben ausländische Regulierungsbehörden um Hilfe ersucht. Beispielsweise gab es den Austausch der Namen von Versicherern, die Regulierungsbehörden im jeweiligen Gebiet um so genannte „Pässe“ bitten. Das Finanzamt weiß daher oft, dass ein Versicherer im Land Deckung gewähren will, bevor irgendwelche Anträge auf Versicherungssteuer-Registrierungen gestellt wurden. Wie TMF IPT Services helfen kannDer Umgang mit nationalen Steuerbehörden – oder gar das Finden einer gemeinsamen Sprache – ist seit jeher eine Herausforderung. Angesichts des neuen Elans der Finanzämter, gepaart mit ihrem umfassenderen Ermittlungsarsenal, ist es jedoch unbedingt notwendig, Versicherungssteuerfragen zu behandeln. info@tmf-vat.de |
