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Seit Beginn der FOS-Versicherung für multijurisdiktionale Programme ist der zur Auflage gemachte lokale Fiskalvertreter ein für ausländische Steuerbehörden wichtiges Kontrollelement. Der Fiskalvertreter wird gewöhnlich für Versicherungssteuer und steuerähnliche Abgaben von Versicherungen mithaftbar gemacht.
Einige Steuerbehörden beginnen, die obligatorische Ernennung eines vollen Fiskalvertreters zu lockern (z. B. Belgien und Großbritannien).
Die Rolle des Fiskalvertreters
Steuerbehörden erwarten vom lokalen Vertreter, Versicherungssteuer und steuerähnliche Abgaben ordnungsgemäß zu berechnen, aufzuzeichnen und abzuführen. Dies beinhaltet die Verwahrung von Kopien der meisten Versicherungsverträge im Land – die Steuerbehörden haben das Recht, diese und die Einzelheiten von Versicherungssteuer-Kalkulationen auch kurzfristig zu prüfen.
Wenn sich Fragen ergeben oder wenn die Steuerbehörden ein Audit durchführen wollen, ist der Fiskalvertreter ihre erste Anlaufstelle.
Wie bei anderen Steuern (z. B. Umsatzsteuer) haftet der Fiskalvertreter bei Versicherungssteuer und steuerähnlichen Abgaben gesamtschuldnerisch. Falls der Versicherer (oder Versicherungsnehmer) Steuern oder Strafen nicht begleicht, ist der Fiskalvertreter im Hinblick auf Haftung als Nächster an der Reihe. Es gibt viele Fälle, in denen die Steuerbehörden von diesem Recht Gebrauch gemacht haben, weshalb Fiskalvertreter potenziellen Verlusten gegenüber sensitiv sind, wenn sie einen neuen Versicherer „an Bord“ nehmen. Infolgedessen besteht ein Fiskalvertreter gewöhnlich auf einer vollen Bürgschaft von (oder einer Barhinterlegung bei) einer seriösen lokalen Bank, um etwaige potenzielle Steuerverbindlichkeiten abzudecken.
Für Versicherer, die in mehreren Gebieten arbeiten, kann die Anforderung, einen Fiskalvertreter in den meisten Gebieten zu ernennen und in jeder Jurisdiktion lokale Bankbürgschaften zu stellen, äußerst belastend und teuer sein.
Lockerung der Anforderung
Wie bei der Umsatzsteuer haben einige wenige Länder die obligatorische Ernennung eines Fiskalvertreters etwas gelockert. Großbritannien hat jetzt auf die Forderung nach einem Fiskalvertreter verzichtet. Andere Länder, die ähnliche Wege gehen, sind Deutschland und Belgien. Im letzteren Fall gilt jedoch nach wie vor, dass Versicherungssteuerzahlungen über lokales Bankkonto geleistet werden, was Versicherungssteuer-Konformität ohne Inanspruchnahme eines lokalen Vertreters problematisch macht.
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